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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Verteilung der Sozialarbeit an Schulen: Klare Kriterien und Transparenz

29.04.2014

Die Verteilung der Sozialarbeit an Schulen erfolgt transparent und nach klaren Kriterien.
Die Stellen werden auf die Grundschulen (22 Stellen), die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (15,5 Stellen) sowie die berufsbildenden Schulen (7 Stellen) verteilt. Die Sozialarbeit an den Schulen ist eingebunden in die Zentren für unterstützende Pädagogik.

Jede zweite Schule wird berücksichtigt
Bei der Verteilung werden in der Stadtgemeinde Bremen insgesamt 57 allgemeinbildende Schulen, darunter 37 der 74 Grundschulen sowie 21 der 41 Oberschulen und Gymnasien – und damit jede zweite Schule – berücksichtigt. Eine Schule mit Sozialarbeit besuchen künftig 52,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen sowie 44,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Oberschulen und Gymnasien.

Zuteilung der Stellen an die Schulen: Sozialindikatoren als gerechter Verteilmaßstab
Der Verteilmaßstab für die zur Verfügung stehenden Stellen wird im Bereich der allgemeinbildenden Schulen aus dem sogenannten Sozialstrukturindex nach einem "Rucksackprinzip" abgeleitet. Die Sozialindikatoren der Schulen werden nach der Herkunft der Schülerschaft nach Ortsteilen ermittelt. Jeder Schüler und jede Schülerin bringt den eigenen Wohnort als "Rucksack" mit in die Berechnung des Indikators der Schule ein. Bei der Zuweisung werden nur Schulen berücksichtigt, deren Schülerzahl mindestens 100 Schülerinnen und Schüler umfasst.

Stellenvolumen an den einzelnen Schulen: Klare Kriterien und Transparenz
Grundschulen erhalten grundsätzlich jeweils eine halbe Stelle. Insgesamt 3,5 Stellen werden für besondere Schwerpunktsetzungen an Grundschulen verwandt. Mit diesen Stellen wird das Stellenvolumen an denjenigen Schulen auf eine ganze Stelle aufgestockt, die einen besonders nachteiligen Sozialindikator aufweisen oder mehr als 400 Schülerinnen und Schüler haben.

Die weiterführenden Schulen mit den höchsten Indikatorenwerten erhalten jeweils eine ganze Stelle, die nachfolgenden Oberschulen und Gymnasien eine halbe Stelle.

Bildungssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt zur Verteilung: "Die Kriterien sind klar festgelegt und transparent. Ich freue mich, dass wir den Schulen mit hohen sozialen Herausforderungen verlässliche Strukturen für die Sozialarbeit geben können. Die Sozialarbeit schlägt einen Bogen zwischen den Anforderungen in der Schule und der persönlichen Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen und stärkt ihren Bildungserfolg."