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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Warnwesten sind ab dem 1. Juli 2014 Pflicht

27.06.2014

Ab dem 1. Juli 2014 ist es Pflicht, eine Warnweste im Pkw mitzuführen. Alle in Deutschland zugelassenen Pkw müssen dann ebenso wie Lkw und Busse, eine Warnweste an Bord haben.

Im Falle einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalles müssen Beteiligte eine Warnweste tragen, da dies die Sicherheit deutlich erhöht: Durch die reflektierenden Streifen und leuchtenden Farben der Weste können andere Verkehrsteilnehmer die Person sehr viel früher erkennen. Wer ab dem 1. Juli 2014 ohne Warnweste im Auto unterwegs ist, kann mit einem Bußgeld von 15 Euro verwarnt werden.

Die Warnwesten gibt es in gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe mit retroreflektierenden Streifen und müssen der Norm DIN EN 471:2003 + A1:2007, Ausgabe März 2008, entsprechen. Warnwesten nach EN ISO 20471:2013 erfüllen gleichermaßen die Anforderungen. Beim Kauf einer Warnweste ist daher auf eine entsprechende Kennzeichnung zu achten.

Es wird empfohlen, die Weste vor dem Aussteigen aus einem verunfallten Fahrzeug anzuziehen, die Unfallstelle zu sichern und insbesondere auf Autobahnen nach einem Unfall anschließend hinter die Leitplanke zu treten. Die Weste sollte griffbereit im Auto verstaut werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für die entsprechende Anzahl der Mitfahrer ebenfalls zur deren Sicherheit Warnwesten mitgeführt werden sollten.