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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Erste Schritte zur Ausbildungsgarantie

02.07.2014

Zum Ausbildungsbeginn 2014 sollen drei Förderinstrumente realisiert werden, die die ersten Bausteine der geplanten Ausbildungsgarantie darstellen. Es handelt sich um Projekte, mit denen junge Menschen direkt in eine betriebliche Ausbildung geführt werden sollen. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner, unterstrich, dass mit der Bewilligung der Haushaltsmittel für die Ausbildungsgarantie das Vorhaben jetzt konkret angegangen werden könne. "Wir geben eine klare Botschaft an die Kammern, Innungen und Betriebe: Ein mehr an Engagement insbesondere für Jugendliche, die einen schwereren Weg haben, wird von uns durch gezielte Förderung unterstützt." Gleichzeitig verwies Günthner vor der Deputation darauf, dass die jetzt vorgelegten Maßnahmen nur ein kurzfristiger und erster Schritt einer Ausbildungsgarantie seien. "Die beteiligten Ressorts sind mit Hochdruck dabei, die weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Ausbildungsgarantie zu konkretisieren."

Die Projekte im Einzelnen:

Chancen betrieblicher Ausbildung
Mit dem Vorhaben "Chance betriebliche Ausbildung" sollen Jugendliche erreicht werden, deren Schulabschluss länger als ein Jahr zurück liegt und nicht besser als der Realschulabschluss ist. Zudem sollen junge Menschen gefördert werden, die alleinerziehend sind, eine Berufsausbildung abgebrochen oder einen Migrationshintergrund haben.

Für die Förderung eines Ausbildungsverhältnisses können Betriebe Beträge von 3.000, 4.000 oder 5.000 Euro beantragen. Die Höhe des Betrags bemisst sich an der jeweiligen Ausbildungsvergütung für das 1. Ausbildungsjahr. Ziel ist es, auf diese Weise 100 weitere Ausbildungsverhältnisse zu gewinnen.

Partnerschaftliche Ausbildung
Mit diesem Instrument werden Betriebe angesprochen, die alleine die notwendigen Voraussetzungen für einen Ausbildungsbetrieb nicht erfüllen können. Dies sind in der Regel Betriebe, die entweder hochspezialisiert sind, erst vor kurzem gegründet wurden oder keine Ressourcen für das Management der Ausbildung haben. Der Projektansatz ermöglicht es diesen Betrieben gemeinsam auszubilden. Die zukünftigen Auszubildenden können damit alle notwendigen Ausbildungsbestandteile, zwischen den Partnerbetrieben wechselnd, erlernen. Die Begründung eines Ausbildungsverhältnisses im Projektansatz "Partnerschaftliche Ausbildung" soll mit 4.000 Euro bezuschusst werden.
Es sollen insgesamt 80 Ausbildungsverhältnisse in 2014 sowie in 2015 begründet werden, an denen junge Frauen zu mindestens 50 Prozent teilhaben.

Ausbildungsdienstleistungen für Netzwerke
Mit diesem Vorhaben sollen Betriebe für die Schaffung von Ausbildungsplätzen gewonnen werden, die selbst nicht ausbildungsberechtigt sind oder in den letzten Jahren nicht ausgebildet haben. Diese schließen sich in einem Netzwerk mit einem Leitbetrieb zusammen, der das Management der betrieblichen und schulischen Komponenten für alle Netzwerkpartner übernimmt. Der Leitbetrieb kann ein einzelnes privatrechtliches Unternehmen, aber auch eine andere juristische Person, z.B. ein Verein, sein. Letztlich wird so ein Ausbildungsverbund implementiert.
Für diese Aufgaben erhält der Leitbetrieb pro abgeschlossenen Ausbildungsvertrag eine gestaffelte pauschale Vergütung von 4.500 Euro. Pro Jahr sollen 60 Ausbildungsverhältnisse, davon 30 in Bremerhaven, gefördert werden. Die in Bremen vorgesehenen 30 Ausbildungsverhältnisse sind eine erste Plangröße, mit dem Instrument müssen noch Erfahrungen gesammelt werden.

In den Jahren 2015 und folgende werden zusätzliche weitreichende Instrumente zur Umsetzung der Ausbildungsgarantie, auch in Zusammenhang mit der geplanten Jugendberufsagentur, entwickelt.

Für die Umsetzung sind für die Jahre 2014 und 2015 1,98 Mio. Euro an Landesmitteln eingeplant.