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Der Senator für Inneres und Sport

Osterwiese darf am Karfreitag ausnahmsweise ab 18 Uhr öffnen

01.04.2015

Das Orkantief „Niklas“ hat zu Beginn der Woche an zwei Tagen die Osterwiese ganz oder stundenweise lahm gelegt. Der Markt musste aus Sicherheitsgründen geschlossen werden und viele Besucher und Besucherinnen wieder enttäuscht umkehren. Die Schausteller haben sich daraufhin heute mit der Bitte an Ulrich Mäurer gewandt, die Osterwiese am Karfreitag (3. April 2015) ab 13 Uhr bis 23 Uhr zu öffnen. Dieser Bitte kam Innensenator Mäurer mit der Einschränkung nach, dass der Markt an diesem Tag nicht um 13 Uhr, wohl aber ausnahmsweise ab 18 Uhr öffnen darf.

Mäurer ist sich mit den Vertreterinnen und Vertretern beiden Kirchen einig, dass der Schutz des Karfreitags als stiller Feiertag von großer Bedeutung ist. Die christlichen stillen Feiertage seien wichtig, weil sie Menschen innehalten und zur Ruhe kommen ließen.

Nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage im Lande Bremen sind am Karfreitag zwischen 6 und 21 Uhr alle öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht "der an diesem Tag entsprechende ernste Charakter" gewahrt wird, verboten. Die Osterwiese falle grundsätzlich unter dieses Verbot. Der Besuch des Volksfestes sei jedoch durch das Orkantief bereits sehr eingeschränkt worden. Da viele Bürgerinnen und Bürgern die Ferientage nutzen möchten, um gemeinsam mit der Familie über die Osterwiese zu bummeln, wird daher ausnahmsweise in diesem Jahr eine Erlaubnis für die Öffnung der Osterwiese am Karfreitag ab 18 Uhr erteilt. Mäurer: "Ich habe es mir mit dieser Entscheidung nicht leicht gemacht, hoffe aber auf Verständnis bei den christlichen Kirchen."