21.12.2001
Am heutigen Freitag wird Justizsenator Bürgermeister Dr. Henning Scherf den Leiter der Generalstaatsanwalt, Dr. Hans Janknecht, im Rahmen einer Feierstunde um 11.00 Uhr im Rathaus in den Ruhestand verabschieden.
Nach dem Abitur 1955 am Alten Gymnasium begann der gebürtige Bremer Hans Janknecht zunächst eine Ausbildung bei der Bundeszollverwaltung als Finanzanwärter, wechselte aber bereits ein Jahr später zum Studium der Rechtswissenschaften an die Westfälische Wilhelms-Universität in Münster. Nach dem 1. Staatsexamen kehrte Janknecht nach Bremen zurück und trat – zunächst als Gerichtsreferendar – in den Justizdienst ein. 1964 legte er die Große juristische Staatsprüfung in Hamburg ab und promovierte im selben Jahr mit einer Dissertation über das Thema „Rechtsformen von Subventionierungen“.
Bereits nach gut einem halben Jahr der anschließenden Tätigkeit als Staatsanwalt in Bremen wurde Janknecht abgeordnet zur „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen“ in Ludwigsburg, wo er 16 Monate lang bis Ende 1966 tätig war.
Schon 1972 erfolgte nach zweijähriger Abordnung zur Generalstaatsanwaltschaft Bremen seine Beförderung zum Oberstaatsanwalt. Von diesem Zeitpunkt an war er als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Bremen tätig und dort für die Bearbeitung von Kapitalverbrechen zuständig.
Berufsbegleitend brachte Dr. Janknecht sein Fachwissen über viele Jahre (1969 – 1975) durch Mitarbeit in der Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes ein. Die Schwerpunkte seiner dortigen Tätigkeit lagen u.a. in den Bemühungen um die Liberalisierung des Demonstrationsstrafrechts.
Darüber hinaus machte sich Dr. Janknecht durch die Mitarbeit in der damals noch jungen Bremer einstufigen Juristenausbildung verdient. So war er ab Ende 1973 in der praktischen Ausbildung, Einführungs- und Begleitkursen sowie bei Prüfungen im Abschlussverfahren tätig. Folgerichtig wurde er 1987 Mitglied in dem gemeinsamen Prüfungsamt, das die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein für die Große Juristische Staatsprüfung gebildet hatten.
Nachdem 1984 der damalige Generalstaatsanwalt Wendisch in den Ruhestand getreten war, wurde Dr. Janknecht am 7. August 1984 im Alter von 47 Jahren als damals jüngster Generalstaatsanwalt auf diese Stelle berufen. Zugleich übernahm Dr. Janknecht bis 1996 für den Justizsenator die Vertretung Bremens im Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz, so dass er auch auf diesem Wege die strafrechtspolitischen Schwerpunkte Bremens entscheidend mitgestaltete. Seine Stellung war dabei stets gestärkt dadurch, dass in Bremen – anders als in einigen anderen Bundesländern – die Position des Generalstaatsanwalts nicht als politisches Amt ausgelegt ist.
Inzwischen ist Dr. Janknecht der dienstälteste der 24 amtierenden Generalstaatsanwälte und damit deren Doyen. Am 24. Januar 2001 beging er sein 40jähriges Dienstjubiläum.
Das Wirken Dr. Janknechts war aber auch immer aus seinem tiefen religiösen Glauben heraus geleitet. So war es ihm immer wichtig, seine im liberalen Christentum wurzelnden Überzeugungen mit den Prinzipien einer rechtsstaatlichen Strafverfolgung als einem Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaats zu verbinden.