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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremen will pro Jahr rund 15,5 Millionen Euro für den Sport aufwenden

Sozialsenatorin Anja Stahmann stellt in der Deputation Details zum Sporthaushalt vor

08.08.2017

Mit Ausgaben in Höhe von jeweils rund 15,5 Millionen Euro rechnet Sozialsenatorin Anja Stahmann für die Jahre 2018 und 2019 im Sportressort. Zusätzlich sind Investitionen in das Bäderkonzept in Höhe von 2,5 Millionen Euro im Jahr 2018 sowie fünf Millionen Euro im Jahr 2019 geplant. Diese Zahlen hat sie heute (8. August 2017) der Deputation für Sport zur Kenntnis gegeben. Zum Vergleich: Im Haushaltsjahr 2017 liegen die Ausgaben bei rund 15,2 Millionen Euro.

Der größte Einzelposten im Sporthaushalt sind die Betriebskostenzuschüsse an die Bremer Bäder GmbH. Für laufende Betriebs- und Investitionskosten wendet die Senatorin hierfür aus ihrem Haushalt 5,95 Millionen Euro auf. Die Ausgaben kommen dem Breitensport wie dem Leistungssport gleichermaßen zu Gute: „Schwimmen ist Sport, Freizeitvergnügen und Gesundheitsförderung zugleich“, sagte Sozial- und Sportsenatorin Senatorin Anja Stahmann. „Die Kosten dafür können nicht allein die Nutzerinnen und Nutzer der Bäder tragen. Das wäre ein Beitrag zur sozialen Spaltung der Stadt.“

Zu den sonstigen festen laufenden Ausgaben im Sporthaushalt gehören unter anderem jährlich 2,27 Millionen Euro an Mieten und Pachten, die an die städtische Anstalt Öffentlichen Rechts Immobilien Bremen gezahlt werden. 1,1 Millionen Euro werden an die Vereine als Zuschüsse für die Honorierung von Übungsleitern gezahlt, 526.000 Euro als Zuschüsse an Vereine für die Bewirtschaftung der Sportanlagen und 380.000 Euro als Zuschüsse für die Benutzung von Frei- und Hallenbädern. Darüber hinaus fließen jährlich 910.000 Euro in die Unterhaltung von Sportanlagen und 735.000 Euro (in 2018) beziehungsweise 830.000 Euro in die Sportförderung. Sie sollen den Breiten- und Leistungssport in Bremen stärken, indem Trainings- und Wettkampfbedingungen verbessert werden. Solche Zuschüsse können unter anderem gewährt werden zur Förderung des Behindertensports, die Teilnahme an Meisterschaften, die Anschaffung von Sportgeräten oder unter gewissen Voraussetzungen auch Neu-, Ausbau- und Umbauarbeiten von Sportstätten.