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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Ab nach draußen – Sicherheit im Garten

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen teilt mit:

10.08.2017

Mähen, schneiden, häckseln… im Garten gibt es immer viel zu tun. Von Allessaugern, Astscheren, Gartenleuchten bis zum Rasenmäher – der Markt bietet viele Produkte an, um die Gartenarbeit zu erleichtern oder den Garten schön zu gestalten. Für ungetrübte gesunde und unfallfreie Gartenfreude ist die Sicherheit von Gartenprodukten essentiell.

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen prüft daher im Rahmen eines mehrjährigen länderübergreifenden Marktüberwachungsprogramms die Sicherheit von Gartenprodukten bei Herstellern, Importeuren und Händlern. Aber auch Sie, als Verbraucherinnen und Verbraucher, können beim Kauf und der Verwendung von Produkten viel für Ihre Sicherheit und Gesundheit tun:

Schauen Sie bei Schnäppchenangeboten genau hin. Denn technisch einwandfrei, supergünstig und sicher, das passt selten zusammen.
Achten Sie auf folgende Zeichen:

Mit dem CE-Zeichen zeigt der Hersteller an: dieses Gerät entspricht den einschlägigen europäischen Richtlinien.

Bevorzugen Sie Geräte mit dem GS-Zeichen. GS steht für „geprüfte Sicherheit“. Das GS-Zeichen muss immer in Kombination mit einem Zeichen der Prüfstelle (z.B. TÜV oder VDE) abgebildet sein.

Zu jedem Produkt gehört eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache mit Hersteller- und Serviceangaben. Auch wenn es banal klingt: Lesen Sie die Bedienungsanleitung aufmerksam, bevor Sie ein Produkt nutzen; achten Sie auf die Warnhinweise des Herstellers.
Lassen Sie sich elektrische und motorisierte Gartengeräte im Laden erklären und nach Möglichkeit vorführen.
Ziehen Sie Informationen von neutralen Institutionen hinzu. Informationen finden Sie z.B. in der Datenbank Gefährliche Produkte in Deutschland oder unter ICSMS.

Kabeln, Kabeltrommeln, Steckdosenleisten und Gartenleuchten müssen für die Verwendung im Freien geeignet sein. Sie sind geeignet, wenn sie spritzwassergeschützt ausgeführt (Kennzeichnung/Aufdruck auf dem Gerät, Typenschild oder Anhänger: IP44 oder Symbol Tropfen im Dreieck) sowie mit Gummischlauchleitung (Kennzeichnung H07RN-F) und Abdeckkappen für die Steckdoseneinsätze versehen sind.
Grundsätzlich sollten Gebäude bei der Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln im Freien über einen Fehlerstromschutzschalter, neu "RCD" genannt, ausgestattet sein. Der Nennfehlerstrom darf 30 mA nicht überschreiten.
Der Einsatz von schlegelartigen Schneidwerkzeugen (bestehend aus mehreren miteinander verbundenen Metallteilen) bei Tätigkeiten mit handgeführten Freischneidern – Motorsensen birgt tödliche Gefahren! Ihr Verkauf ist im Bereich der EU untersagt!
Gartengeräten mit Verbrennungsmotoren können Temperaturen von über 200°C erreichen und entwickeln giftige Kohlenmonoxid-Abgase (CO). Lassen Sie diese Geräte deshalb nur im Freien laufen.
Damit auf die Gartenarbeit nicht der Hexenschuss folgt: Beim Kauf von Gartenhelfern auf die Ergonomie achten, damit Sie nicht gebückt arbeiten müssen. Um Kübel, Blumenerde usw. zu transportieren sollten Sack- und Schubkarren genutzt werden.

Was können Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher tun, wenn ein Produkt als möglicherweise unsicher/gefährlich angesehen wird?

Erste Ansprechperson für die Reklamation ist im Rahmen der Gewährleistung der Händler bzw. die Händlerin, bei denen die Ware gekauft wurde. Gibt es Probleme bei der Reklamation, dann helfen auch die Verbraucherzentralen.

Sie können sich bei einem Verdacht aber auch direkt an die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen office@gewerbeaufsicht.bremen.de wenden.

Auch im Internet besteht die Möglichkeit, aus Ihrer Sicht gefährliche Produkte an Behörden zu melden: www.icsms.de.