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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Pakt zur Verbesserung der Bildungsqualität

Senatorin Bogedan legt erweitertes Maßnahmenpaket vor

08.11.2017

Die Bildungsqualität in Bremen und Bremerhaven muss besser werden. Konsequenzen aus dem Bildungstrend müssen sichtbar sein und beschlossene Maßnahmen spürbar werden. Ziel sei es unter anderem, dass wieder alle Bremer und Bremerhavener Kinder am Ende der 4. Klasse Lesen, Rechnen und Schreiben können. "Dabei müssen wir uns an die eigene Nase fassen und das Handeln der Bildungsverwaltung, der Lehrkräfte vor Ort und auch der Ausbilderinnen und Ausbilder am Landesinstitut für Schule und an der Universität verändern, um dieses Ziel zu erreichen. Es ist wichtig, das Zusammenspiel der Akteure – beispielsweise Schulaufsicht und Schulleiter – verbindlicher zu gestalten und Fördermaßnahmen besser auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen abzustimmen", sagt Dr. Claudia Bogedan. Die Senatorin für Kinder und Bildung legte vor dem Hintergrund des jüngsten IQB-Bildungstrends für Grundschulen ein umfangreiches Maßnahmenpaket "Pakt zur Verbesserung der Bildungsqualität" vor, das sich auf drei Säulen stützt.

1. Verbindlichkeit im Handeln schaffen – von der Verwaltung bis ins Klassenzimmer
Schulleiter und Schulaufsicht entwickeln gemeinsam verbindliche Zielperspektiven und die Entwicklungsschritte der Schulen. Für Oberschulen läuft dieser Prozess bereits seit einem Jahr, für Grundschulen wird er Anfang kommenden Jahres gestartet. Ziel ist es, die Verbindlichkeit in der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Schulen und Behörden zu erhöhen, aber auch die Eigenverantwortung der Schulen in einem klar gesteckten Rahmen zu stärken. Um ein übergreifendes aber auch schulscharfes Monitoring- und datenbasiertes Unterstützungssystem installieren zu können, wird ein unabhängiges Institut für Qualitätsentwicklung aufgebaut. Dies passiert vor allem durch Bündelung vorhandener Ressourcen. Es soll als Dienstleister für Schulen und Schulaufsicht dienen. Das Institut wird beispielsweise mit den vorhandenen Daten aus den VERA3-Tests und den im Schuljahr 2018/19 neu einzuführender Lernausgangslagenuntersuchungen in Klasse 2 und 5 schul- und klassenscharf Analysen und Interpretationen direkt für Lehrkräfte liefern.

2. Mehr Lernzeit und stabile Lernsituationen
Für Grundschulen wird optional eine Lernzeitverlängerung ermöglicht. Die Senatorin für Kinder und Bildung (SKB) wird daher bis Ende des Schuljahres 2017/2018 einen Vorschlag vorlegen, wie für Kinder mit entsprechendem Bedarf z.B. durch jahrgangübergreifendes Lernen und durch eine Flexibilisierung der Grundschulzeit (bspw. fünf statt vier Jahre) die Erfüllung des Regelstandards gewährleistet werden kann. Jedes Kind soll die Grundschule erst verlassen, wenn es fit für die weiterführende Schule ist.

In 15 Bremer und 4 Bremerhavener Grundschulen, die sich in besonders schwieriger Lage befinden (hohe Integrationsleistung, Inklusionsaufgaben, Sozialindikator), werden die Mathematikförderung gestärkt (pro Schüler eine Wochenstunde zusätzlich) und Lerngruppen/Stabilisierungsklassen für Kinder mit Lernschwierigkeiten geschaffen. Der dadurch entstehende Fachkräftebedarf wird durch jeweils zwei ReferendarInnen pro Schule gedeckt. Die Ausbildungskapazitäten am LIS werden deshalb auf 588 Plätze und die Zahl der Ausbilder um vier weiter erhöht. In den neu geschaffenen Lerngruppen werden Sonder- und SozialpädagogInnen eingesetzt. In der Stadtgemeinde Bremen werden zur weiteren Personalverstärkung an diesen Schulen pensionierte Lehrkräfte mobilisiert.

3. Neue Ressourcenausstattung – Ungleiches kann nicht gleich behandelt werden
Die Herausforderungen in allen Bremer Schulen sind groß und die Verbesserung des Bildungserfolgs der Schülerinnen und Schüler ist eine Aufgabe des gesamten Bildungssystems. Trotzdem gibt es Schulen, deren soziale Rahmenbedingungen schlechter sind und bei denen ein erfolgreiches Lernen aufwändiger zu erreichen ist. Diese Schulen benötigen mehr Unterstützung, damit sie spezifische Förderangebote machen können. Dies bedeutet, dass die Zuweisung der Ressourcen nicht gleichmäßig über alle Schulen erfolgen kann, sondern dass ungleiche Ausgangslagen und schwierigere Lernbedingungen in besonderer Weise berücksichtigt werden müssen. Dafür ist nicht nur der Sozialindikator ausschlaggebend, sondern auch, ob eine Schule eine hohe Integrationsleistung aufgrund vieler Zuwanderer erbringt und einen überproportionalen Anstieg der Inklusionsquote zu verzeichnen hat. Auf Basis dieser drei Indikatoren wird ein Schulranking ermittelt, das dann Grundlage einer proportional ausgestalteten Mittelzuweisung ist. Dies sorgt für ein höheres Maß an sozialer Gerechtigkeit bei der Verteilung der Mittel und gewährleistet, dass Schulen in besonderen Situationen auch besonders ausgestattet werden.

Für dieses Maßnahmenpaket werden Finanzmittel von zusätzlich rund vier Millionen Euro veranschlagt, die bisher noch nicht im Haushalt vorgesehen sind. Eingebettet ist das zusätzliche Paket in die von der Senatorin bereits im September vorgelegte Qualitätsoffensive (siehe Deputationsvorlage unter https://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen117.c.185185.de)

Hintergrund: Bereits bei der Haushaltsaufstellung für 2018/19 hatte der Senat die Haushaltsmittel für den Bildungsbereich deutlich erhöht. Die geplante Steigerung des Haushalts beträgt für 2018 von 122,1 Millionen Euro und in 2019 um 151,1 Millionen Euro im Vergleich zu 2017.

Innerhalb dieser Steigerung wurden bereits drei Schwerpunktbereiche beschlossen: Verstärkung der Sprachförderung, mehr Unterstützung für die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und die Unterstützung von Schulen und Kindergärten mit besonderen Belastungen. Damit diese Bereiche fruchten, ist viertens die Fachkräftegewinnung verstärkt worden.

Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Schulen in besonders herausfordernden Lagen unterstützen wir in ihrer pädagogischen Arbeit (20 zusätzliche Stellen, damit Lehrkräfte an diesen Schulen mehr Zeit für die Planung des Unterrichts und für kollegiale Absprachen haben)
  • Schulen mit übervollen Klassen geben wir eine pädagogische Unterstützung (Ressourcen im Umfang von 15 Stellen, um mit Doppelbesetzungen oder speziellen Förderprogrammen arbeiten zu können).
  • Inklusive Schulen entlasten wir bei der Umsetzung der Inklusion (20 weitere Stellen, damit die ReBUZ und ZuP die Schulen noch besser beraten und unterstützen können sowie sechs Stellen, damit die Grundschulen bei der aufwändigen Diagnostik entlastet werden).
  • Schulen unterstützen wir bei der Förderung Leistungsstarker (vier zusätzliche Stellen, damit Lehrkräfte besondere Konzepte und Materialien entwickeln und erproben und die gute Praxis an den Schulen verbreiten können).
  • Schulen entlasten wir bei sozialpolitischen Aufgaben (11 weitere Stellen für Schulsozialarbeit, die Kinder und Jugendliche in schwierigen Lagen stabilisieren und so die Grundlage für das Lernen schaffen).
  • Wir bringen mehr Personal an Schulen (zusätzliche Ressourcen für eine systematische Qualifizierung von Quereinsteigern).
  • Wir verstärken die Elternbildung (Über neue Formate in der Weiterbildung werden z.B. Eltern von Zugewanderten beraten, damit sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen).

Weitere Verstärkungsmaßnahmen werden in den Bereichen der frühkindlichen Bildung zur Sprachförderung und Unterstützung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen vorgenommen.

Im Download:
Die Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft vom 7.11.2017 zum PDF-Download (pdf, 175.4 KB)