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Der Senator für Inneres und Sport

Verfassungsschutzbericht 2022: Innensenator Mäurer warnt insbesondere vor rascher Radikalisierung von Einzelpersonen im Netz

13.04.2023

Innensenator Ulrich Mäurer stellte heute (13. April 2023) gemeinsam mit dem Leiter des Bremer Landesamtes für Verfassungsschutz, Dierk Schittkowski, den Jahresbericht 2022 vor. Für Schittkowski war es das letzte Mal, dass er den Bericht der Öffentlichkeit vorstellte, da er zum 1. Mai 2023 nach rund sieben Jahren im Amt in den Ruhestand gehen wird. Innensenator Ulrich Mäurer nahm die Pressekonferenz zum Anlass, den künftigen Leiter des Amtes, Thorge Koehler, vorzustellen. (Weitergehende Informationen zu beiden finden sich am Ende der Pressemitteilung.)

Innensenator Mäurer machte zu Beginn darauf aufmerksam, dass die gestiegenen Aktivitäten von Extremistinnen und Extremisten im virtuellen Raum von zentraler Bedeutung für die Arbeit des Landesamtes sind. "Insbesondere die sich dort virulent verbreitenden Verschwörungsideologien tragen dazu bei, dass die Gefahr der Radikalisierung von einzelnen Personen und Kleingruppen steigt", warnte Mäurer.

In Anbetracht eines gemeinsamen Ziels, den demokratischen Verfassungsstaat zu stürzen, würden sich gewaltorientierte Anhängerinnen und Anhänger aus verschiedenen Phänomenbereichen und aus dem gesamten Bundesgebiet in solchen Gruppen vereinen. Als aktuelle Beispiele nannte Bremens Innensenator die Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß sowie die Gruppe "Vereinte Patrioten". Zur Erinnerung: Die rechtsterroristische Gruppierung um den mutmaßlichen Rädelsführer und "Reichsbürger" Heinrich XIII. Prinz Reuß plante den gewaltsamen Sturz des demokratischen Staatssystems und die Etablierung einer eigenen Staatsform. Die im April 2022 durch den Verfassungsschutz und die Polizei aufgedeckte Gruppierung "Vereinte Patrioten" plante unter anderem die Entführung des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach und zielte auf den Umsturz des demokratischen Systems, den sie über die Verursachung von Blackouts und der Herstellung bürgerkriegsähnlicher Zustände erreichen wollte. Beide Gruppierungen belegen nicht nur einen hohen Grad der Gewaltbereitschaft und Radikalisierung ihrer Mitglieder, sondern auch enge personelle sowie ideologische Verflechtungen von "Reichsbürgern", Rechtsextremisten und sogenannten "Delegitimierern". Dabei fungieren als einende Klammer zwischen den unterschiedlichen Phänomenbereichen Verschwörungsmythen und Widerstand gegen das demokratische System. In Bremen gab es in diesem Kontext bisher keine Festnahmen oder Durchsuchungen.


"Reichsbürger" und "Selbstverwalter"

Das Personenpotenzial im Land Bremen ist seit dem Vorjahr von 100 auf 130 gestiegen. Bei Bremer Behörden gingen zahlreiche Drohschreiben ein. Zugleich konnte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) feststellen, dass sich Bremer Gruppen aus diesem Spektrum verstärkt um Vernetzung zu bundesweit aktiven Gruppen bemühten. Dabei ist das hiesige Spektrum sehr heterogen zusammengesetzt und zeichnet sich durch hohe Gewaltbereitschaft und große Waffenaffinität aus. Entsprechend befindet sich das LfV im ständigen, intensiven Austausch mit Polizeibehörden und Waffenbehörden.

Bei der 2020 verbotenen "Reichsbürger"-Gruppierung "Geeinte deutsche Völker und Stämme" gab es bundesweit Nachfolgebestrebungen, so auch in Bremen. Das LfV identifizierte relevante Protagonisten dieser Nachfolgebestrebung in Bremen und übermittelte Erkenntnisse an die Ermittlungsbehörden. Eine Führungsfigur wurde wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot und Volksverhetzung zu einer mehrjährigen Haftstrafe durch das Landgericht Lüneburg verurteilt. Im Rahmen weiterer Ermittlungen des Landeskriminalamtes Niedersachsen gab es Durchsuchungsmaßnahmen bei mutmaßlichen "Reichsbürgern" auch in Bremen im Dezember 2022 und Januar 2023.

"Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates"

Das Spektrum, das sich unter diesem noch relativ neuen Begriff vereint, hat sich im Jahr 2022 verstetigt. Ein harter Kern beeinflusste maßgeblich die Proteste in Bremen. Die Themenschwerpunkte haben sich dabei im Kontext des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine verschoben.

Die Erweiterung des Themenspektrums infolge des russischen Angriffskrieges zeigt, dass diese Gruppierung anpassungsfähig ist, da die Corona-Pandemie zunächst ihr alleiniges Thema war. Inzwischen greift sie auch die Energiekrise auf. Ihre Anhängerinnen und Anhänger negieren das staatliche Gewaltmonopol mit dem Ziel, das Vertrauen der Bevölkerung in den demokratischen Verfassungsstaat und seine Repräsentantinnen und Repräsentanten dauerhaft und grundlegend zu erschüttern.

Im Unterschied zu Rechtsextremisten und "Reichsbürgern" haben Anhängerinnen und Anhänger des Spektrums keine alternative Staatsform zum Ziel, sondern die Beseitigung des aktuellen Zustandes. Die Haltung, gegen alles Staatliche zu sein, ohne ideologische Festlegung, macht das sogenannte "DEL-Spektrum" wiederum anschlussfähig für Extremistinnen und Extremisten aus allen Phänomenbereichen. Dabei befasst sich das LfV nur mit ernsthaften Diffamierungen und Delegitimierungen. Sicherheitsgefährdende oder demokratiefeindliche Delegitimierungen liegen dann vor, wenn z.B. zu Gewalt oder Mord gegen staatliche Repräsentantinnen und Repräsentanten oder öffentlich zum (gewalttätigen) Umsturz aufgerufen wird.

Rechtsextremismus

Rechtsextremisten und -extremistinnen agieren ebenfalls verstärkt im virtuellen Raum. Dieser Rückzug in die virtuelle Welt birgt die Gefahr, dass sich Einzelpersonen im Verborgenen radikalisieren. Im sogenannten Hellfeld ist zu beobachten, dass das Personenpotenzial im Land Bremen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen ist (190 im Jahr 2022 / 180 im Jahr 2021).
Als ein Beispiel für das Gefährdungspotenzial im Rechtsextremismus nannte Dierk Schittkowski den Fall eines Bremer Rechtsextremisten, der im vergangenen Jahr im virtuellen Raum den Aufbau eines Nazi-Stützpunktes in Nordrhein-Westfalen plante und Anschlagsfantasien veröffentlichte. In sozialen Netzwerken tätigte er unter Pseudonymen rechtsextremistische Äußerungen und postete verfassungswidrige Kennzeichen. Das LfV übermittelte die Erkenntnisse an die Polizei. Im Januar 2023 durchsuchte die Polizei die Wohnung des Rechtsextremisten und stellte Anscheinswaffen, Messer und digitale Medien sicher. Die Ermittlungen dauern noch an.

AfD

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 8. März 2022 bestätigte die Verdachtsfallerhebung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die AfD legte Berufung gegen das Urteil ein. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster steht noch aus.

Das LfV stufte den Bremer AfD-Landesverband am 15. Juni 2022 als Verdachtsfall mit der Begründung ein, dass öffentliche Verlautbarungen des Bremer Landesverbandes gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen – insbesondere gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Teile der AfD Bremen bringen zudem ihr ethnisch-homogenes Volksverständnis öffentlich zum Ausdruck. Darüber hinaus werden Menschen muslimischen Glaubens und Geflüchtete pauschal herabgewürdigt und diffamiert sowie deren Zuwanderung abgelehnt.

Linksextremismus

Die Zahl "militanter Aktionen" hat im Jahr 2022 deutlich abgenommen, gleichwohl ist weiterhin von einer hohen Gewaltbereitschaft der linksextremistischen Szene Bremens auszugehen. Zur gewaltorientierten linksextremistischen Szene gehörten im vergangenen Jahr 240 Personen.

Im vergangenen Jahr war vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges eine Verschiebung der Schwerpunkte auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung zu beobachten. Linksextremistische Gruppierungen greifen dabei gezielt tagesaktuelle Themen auf, um Anschlussfähigkeit im bürgerlichen Spektrum zu generieren. Angesichts des Krieges in der Ukraine besteht innerhalb der gewaltorientierten linksextremistischen Szene jedoch keine einheitliche Positionierung bezüglich der Ablehnung von Waffenlieferungen. "Militante Aktionen" in Bremen äußerten sich in den vergangenen Jahren vornehmlich in Sachbeschädigungen an Gebäuden und Fahrzeugen sowie in Brandanschlägen auf Fahrzeuge und Gebäude. Im Jahr 2022 gab es mit 16 Sachbeschädigungen deutlich weniger "militante Aktionen" als im Vorjahr (2021: 27) Dabei ist eine Veränderung in der Qualität der Taten mit billigender Inkaufnahme der Gefährdung von Menschenleben zu beobachten, so beim Anschlag auf das Raum- und Luftfahrtunternehmen OHB in der Silvesternacht 2021/2022. Auch bei einem Buttersäure-Anschlag auf die Firma Siemens am 15. März dieses Jahres mit mehreren Geschädigten zeigte sich, dass die Beeinträchtigung der Gesundheit von Menschen billigend in Kauf genommen wird.

Islamismus

Am 17. März 2022 wurde der islamistische Verein "Al-Mustafa Gemeinschaft e.V." verboten. Damit einher gingen Durchsuchungen der Vereinsräumlichkeiten und der Privatwohnungen der beiden Vorstandsvorsitzenden. Grund: Der Verein richtete sich unter anderem gegen den Gedanken der Völkerverständigung, rief zum Hass gegen Angehörige anderer Religionen auf und propagierte und förderte aktiv Gewalt und die völkerrechtswidrigen Handlungen der Terrororganisation "Hizb Allah".

Gegen das Verbot hat der Verein geklagt. Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat am 15. November 2022 alle wesentlichen Erkenntnisse berücksichtigt, die das LfV zuvor beigebracht hatte und folgte seinen entsprechenden Bewertungen. Die Klage und weitere Anträge wurden abgewiesen. Das Urteil des Gerichtes ist noch nicht rechtskräftig, da eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist.
Durch das Verbot des Vereins gibt es aktuell keine zentrale Anlaufstelle für schiitische Islamisten in Bremen und umzu mehr. Die Unterstützungsstrukturen der "Hizb Allah" wurden dadurch empfindlich geschwächt und den maßgeblichen Funktionären wurde die Grundlage für eine weitergehende Indoktrinierung beziehungsweise Rekrutierung neuer Anhängerinnen und Anhänger entzogen.

Zunehmende Erstarkung des politischen Salafismus

Der politische Salafismus räumt seiner Islaminterpretation absoluten Geltungsanspruch ein. Salafistinnen und Salafisten lehnen die Demokratie ab, da nur Gott Gesetze erlassen dürfe. Die in der salafistischen Rechtsauffassung vorgeschriebenen Körperstrafen für Kapitalverbrechen, die Legitimierung der körperlichen Züchtigung der Frau und die Beschränkung ihrer Freiheitsrechte sowie die fehlende Religionsfreiheit in der salafistischen Weltanschauung verletzen zentrale Grundrechte.

In den vergangenen Monaten und Jahren ist zuletzt wieder ein Erstarken der politischen salafistischen Szene festzustellen. Im Zentrum sind männliche Prediger als "Szenegrößen", die durch Deutschland reisen und in salafistischen Moscheevereinen Vorträge halten. Die Inhalte dieser Vorträge bewegen sich häufig zumindest in Teilen an der Grenze zu einer strafrechtlichen Relevanz, unter anderem wegen Volksverhetzung. Aufgrund ihrer oftmals jahrelangen Erfahrungen mit Sicherheitsbehörden achten solche Prediger sehr genau darauf, welche Aussagen sie im öffentlichen Raum treffen und versuchen, möglichst wenig Angriffsflächen zu bieten. Dieses Verhalten erschwert beispielsweise Veranstaltungsverbote und strafrechtliche Sanktionen.

Als zentrale Anlaufstelle politischer Salafisten, zum Teil aus dem gesamten Bundesgebiet, gilt nach wie vor der salafistische Moscheeverein "Islamisches Kulturzentrum Bremen e.V." (IKZ). Neben gemäßigten religiösen Themen richten sich Predigten im IKZ oftmals auch gegen zentrale Verfassungsgrundsätze:

  • Bewusste Aus- und Abgrenzung gegenüber Nichtmuslimen und -musliminnen und vermeintlichen "Ungläubigen"
  • Ablehnung der westlichen Rechts- und Werteordnung
  • Verbreitung antisemitischer Inhalte
  • Propagierung der Ungleichwertigkeit der Religionen

Vorträge und Freitagspredigten im IKZ werden in der Regel auf dessen Social-Media-Profilen live übertragen beziehungsweise nachträglich hochgeladen. Dadurch wird eine neue und örtlich nicht primär auf Bremen beschränkte Zielgruppe erreicht. Salafistische Prediger nutzen zudem Social-Media- und Video-Plattformen, um ihre Botschaften an zumeist junge Personen weiterzugeben. Die Inhalte führen so zur Verbreitung der salafistischen Ideologie und zur Radikalisierung teils sehr junger Menschen.

Im April 2021 verfügte der Senator für Inneres die Ausweisung des IKZ-Imams, unter anderem mit der Begründung, dass er sich in seinen Predigten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wende und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährde. Außerdem habe er zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen. Der hiergegen gerichteten Klage des Imams gab das Bremer Verwaltungsgericht im Juli 2022 statt. Auf Antrag der Innenbehörde wurde in der Folge die Berufung gegen diese Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht Bremen zugelassen. Das Verfahren ist somit weiterhin anhängig.

Nutzung von Social-Media-Apps durch das jihadistisch-salafistische Spektrum

Sozialen Medien kommen in der Radikalisierung junger Menschen für jihadistische Terrororganisationen oder Personenzusammenschlüsse eine besondere Bedeutung zu. Die niedrigschwelligen Vernetzungsmöglichkeiten der Social-Media-Portale unterstützen den schnellen und einfachen Kontakt mit szenerelevanten Personen; ein persönliches Kennverhältnis zwischen den Personen ist daher nicht zwangsläufig gegeben beziehungsweise in vielen Fällen tatsächlich auch nicht mehr vorhanden. Dies zeigt auch ein aktueller Fall eines 18-Jährigen aus Bremerhaven, der sich innerhalb kurzer Zeit radikalisierte:

Der Generalbundesanwalt hat am 24. Februar 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen den jungen Mann aus Bremerhaven sowie einer weiteren Person aus Nordrhein-Westfalen erhoben. Der Mann aus Bremerhaven ist verdächtig, sich mitgliedschaftlich an einer ausländischen terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben. Zudem werden ihm unter anderem Gewaltdarstellungen und Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Der Tatverdächtige stand seit Sommer 2022 in regelmäßigem Kontakt mit einem in Afghanistan lebenden Mitglied des regionalen Ablegers des sogenannten IS und erklärte sich bereit, in Deutschland eine lokale "IS"-Zelle zu gründen.

Im Auftrag der Organisation übersetzte und verbreitete er deren Propagandamaterial. Zudem war er Gründer und Wortführer einer Chatgruppe, in der er unter anderem zwei grausame Hinrichtungsvideos mit anderen jugendlichen Teilnehmern teilte und zu Anschlägen im Namen des sogenannten IS in Deutschland aufrief und entsprechende Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen verschickte. Der heute 18-Jährige wurde am 8. September 2022 in Bremerhaven festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Seiner Verhaftung ging eine enge Zusammenarbeit mehrerer Sicherheitsbehörden, darunter auch des LfV, voraus.
"Der Fall zeigt deutlich, dass der Bearbeitungsschwerpunkt des Bremer Verfassungsschutzes verstärkt auf die Aufklärung extremistischer und terroristischer Bestrebungen im Internet gerichtet werden muss", betonte Mäurer.

Auslandsbezogener Extremismus

Im Jahr 2022 kam es in den sozialen Medien zu mehreren bundesweiten Bedrohungen gegen deutsche Politikerinnen und Politiker sowie Journalistinnen und Journalisten. Über die Plattform Instagram wurden Direktnachrichten versendet, in welchen die Empfängerinnen und Empfänger mit dem Tod bedroht wurden. Der beziehungsweise die Urheberinnen der Nachrichten sollen in der Türkei ansässig sein und zum türkisch-nationalistischen Spektrum gehören.

Unter den betroffenen Politikerinnen und Politikern befanden sich unter anderem auch Mitglieder der Bremer Bürgerschaft. Im Januar dieses Jahres kam es zu weiteren Bedrohungen gegen Politikerinnen und Politiker aus Bremen. Die betroffenen Personen setzen sich für die kurdische Sache ein oder werden aufgrund ihrer kurdischen Herkunft zum Zielobjekt.

Spionageabwehr

Der Leiter des Landesamtes, Dierk Schittkowski, wies darauf hin, dass Bremen als weltweit anerkannter Forschungs- und Industriestandort im Fokus ausländischer Nachrichtendienste stehe. "Die bereits seit vielen Jahren hohe Gefahr durch Spionage, nachrichtendienstlich gesteuerte Cyberangriffe und Sabotage hat sich mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine abermals verstärkt", warnte Schittkowski. Hinzu kommen Versuche der illegitimen Einflussnahme und Desinformationskampagnen, die auf eine Spaltung der Bevölkerung und Schwächung des gesellschaftlichen Zusammenhalts abzielen.
Um der erhöhten Gefährdung zu begegnen, wurde mit Kriegsbeginn umgehend in Bremen eine Task Force im LfV eingerichtet und die Sensibilisierung und Prävention in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung massiv und spürbar verstärkt. In diesem Zuge wurden den Bedarfsträgern Informationen und Sicherheitshinweise sowie technische Indikatoren zum Schutz ihrer digitalen Infrastruktur übermittelt. Ziel ist es dabei, das umfassende Wissen und spezifische Know-how der in Bremen ansässigen Unternehmen und Institutionen in unterschiedlichsten Wirtschafts- und Forschungsbereichen vor illegalem digitalen Abfluss ins Ausland zu schützen. Der Fachbereich "Prävention in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung" im LfV steht dafür als Ansprechpartner zur Verfügung.


Im Rahmen der Pressekonferenz verabschiedete Innensenator Mäurer den bisherigen Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, Dierk Schittkowski, in den Ruhestand und begrüßte seinen Nachfolger, Thorge Koehler.

Dierk Schittkowski leitete das Landesamt für Verfassungsschutz seit Sommer 2016. Zuvor war Schittkowski elf Jahre lang Abteilungsleiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Bremer Innenbehörde. Seine Laufbahn im öffentlichen Dienst hatte der 63-Jährige 1979 bei der Bremer Polizei begonnen.

Ab dem 1. Mai 2023 wird Thorge Koehler das Landesamt für Verfassungsschutz leiten. Thorge Koehler ist 1987 geboren und hat nach dem Abitur in Bremen Jura studiert. Nach dem Referendariat hat er Ende 2014 sein zweites Staatsexamen am Hanseatischen Oberlandesgericht abgelegt und ging unmittelbar danach für drei Jahre zur Staatsanwaltschaft, zuletzt im Bereich Organisierte Kriminalität. Seit Anfang 2018 arbeitet Koehler als Referatsleiter im Landesamt für Verfassungsschutz in den Bereichen Islamismus und auslandsbezogener Extremismus.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de