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Der Senator für Inneres und Sport

Ab 1. Mai gelten neue Sondernutzungserlaubnisse für E-Scooter

Neue Anbieter "Lime" und "Bolt" erhalten Zuschlag | Innensenator Ulrich Mäurer: "Achtlos abgestellte Fahrzeuge dürfen nicht zur Stolperfalle werden"

18.04.2023

Die bisherigen Lizenzen in Bremen laufen zum Ende dieses Monats aus. Für die neue Auswahlrunde hatten vier Anbieter fristgerecht eine Lizenz beantragt. Laut Sondernutzungskonzept ist das Angebot jedoch auf maximal zwei Anbieter beschränkt. Den Zuschlag erhielten die Unternehmen “Lime“ und “Bolt“. Sie lösen damit ab dem 1. Mai 2023 die bisherigen Anbieter "Tier" und "Voi" ab.

Die vom Ordnungsamt Bremen erteilte Sondernutzungserlaubnis ist darauf ausgerichtet, Beeinträchtigungen durch das Abstellen der Fahrzeuge möglichst zu verhindern. Innensenator Ulrich Mäurer: "Achtlos abgestellte Roller dürfen Gehwege nicht versperren und zur Stolperfalle werden." Daher wurden insbesondere aus Gründen der Sicherheit an einigen Stellen Auflagen verschärft oder neue eingefügt:

  1. Die Verleihunternehmen werden zukünftig verpflichtet, eine sogenannte "Fußpatrouille" einzusetzen. Hierbei handelt es sich um Beschäftigte, die ausschließlich für das Umverteilen beziehungsweise Umstellen nicht barrierefrei, nicht sicher oder nicht ordnungsgemäß abgestellter, umgeworfener oder umgefallener E-Scooter zuständig sind. Zudem sollen sie auch Fahrzeuge des jeweils anderen Verleihunternehmens entsprechend umverteilen/umstellen.
  2. Neu ist auch die Verpflichtung der Anbieter, Fahrzeugnutzende durch geeignete organisatorische sowie technische Maßnahmen dazu anzuhalten, dass sie die E-Scooter am Ende ihrer Fahrt so abstellen, dass weder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs noch die Barrierefreiheit beeinträchtigt werden. Dabei sind insbesondere die Belange von Seniorinnen und Senioren, Kindern und Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.
    Nicht erlaubt ist das Abstellen auf Radwegen, Querungshilfen, Rettungswegen, in Einfahrten, an Haltestellen von Bus und Bahn sowie vor oder auf Rampen und anderen Einrichtungen zur Barrierefreiheit. Auch vor Gebäudeeingängen haben E-Scooter nichts zu suchen.
    Auf Fußwegen sind die E-Scooter parallel zur Fahrbahnrichtung abzustellen und zwar so, dass eine Restgehwegbreite von mindestens 1,80 m verbleibt. So sollen die Gefahren durch nicht regelkonform abgestellte Roller auf Gehwegen reduziert beziehungsweise verhindert werden.
  3. Zudem sind die Anbieter verpflichtet sicherzustellen, dass ein Abstellen der Fahrzeuge in Parkverbotszonen ausgeschlossen ist. Diese Zonen befinden sich vor allem an sensiblen Stellen, wie Gewässern, Grün- und Sportanlagen, Klinikgeländen, dem Hauptbahnhof und Bahnhofsvorplatz, der Bürgerweide hinter dem Hauptbahnhof sowie in Fußgängerzonen. Die Anbieter erhalten eine automatische Meldung, wenn ein E-Scooter dennoch in einer Parkverbotszone geparkt und zurückgelassen wurde. Sie sind dann verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb der festgelegten Reaktionszeit umzustellen, zudem haben sie geeignete Sanktionen gegenüber des Fahrzeugnutzenden zu ergreifen.
  4. Die Reaktionszeiten (innerhalb welcher Zeit die Fahrzeuge umgestellt, entfernt oder in einen betriebs- bzw. fahrbereiten Zustand versetzt werden müssen) wurden verschärft. Bisher betrug die Reaktionszeit 6 Stunden nach Meldung. Zukünftig muss tagsüber zwischen 6 Uhr und 22 Uhr schneller reagiert werden: innerhalb von 3 Stunden. In der übrigen Nachtzeit hingegen bleibt es bei 6 Stunden.

Ein weiterer Regelungsgegenstand ist nach wie vor die Einhaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben. Der Einsatz von Scheinselbständigen (hier sogenannte Juicer) ist danach nicht erlaubt und es muss der Mindestlohn gezahlt werden.

Nach dem Bremer Sondernutzungskonzept dürfen die Verleihunternehmen jeweils bis zu 1.250 E-Scooter (also insgesamt 2.500, davon maximal 500 in Bremen-Nord) in den öffentlichen Straßenraum einbringen. Die jetzigen Anbieter hatten die Obergrenze nicht erreicht. Ob die neuen Anbieter “Lime“ und “Bolt“ die maximale Anzahl an Fahrzeugen bereitstellen werden, ist noch nicht absehbar.

“Voi“ und “Tier“ müssen zum 1. Mai ihre Fahrzeuge aus dem Straßenraum entfernen, da ihre Erlaubnisse nur bis zum 30. April gelten. Das Ordnungsamt steht aber im Austausch mit ihnen, um eine pragmatische Lösung im Hinblick auf das Einsammeln der aktuell aufgestellten E-Scooter zu finden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de