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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremer Senat entfristet die Richtlinie zur assistierten Reproduktion

09.05.2023

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung (9. Mai 2023) der Entfristung der bestehenden Richtlinie zum Zugang zu assistierter Reproduktionsmedizin für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch zugestimmt. Das Land Bremen hat zur Förderung von betroffenen Paaren mit Wirkung vom 1. Januar 2022 erstmalig eine Förderrichtlinie erlassen, die vorerst auf zwei Jahre befristet wurde. Ziel der Förderung ist es, die betroffenen Paare von den Behandlungskosten der assistierten Reproduktion zumindest teilweise zu entlasten. "Es ist ein wichtiger Schritt, diese Richtlinie zu entfristen und dauerhaft im Bremer Haushalt zu verankern. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben häufig einen langen und schmerzvollen Weg hinter sich und die Förderung der Kinderwunschbehandlung kann zumindest den finanziellen Belastungen begegnen, denn die Behandlungskosten sind sehr hoch. In Bremen unterstützen wir dabei auch gleichgeschlechtliche und diverse Paare und nehmen dabei im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle ein", sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Die Finanzierung ist im Rahmen der Haushaltseckwerte sichergestellt. Es stehen im Haushalt 80.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Der Beitrag des Bundes beläuft sich maximal auf den jeweiligen Förderbetrag des Landes.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 235 Anträge für Maßnahmen zur assistierten Reproduktion gestellt. Die überwiegende Anzahl der eingegangenen Anträge wurde von Paaren eingereicht, die auch von der Bundes-Förderrichtlinie erfasst sind. Von den gestellten Anträgen konnten 198 bewilligt werden, davon sechs von gleichgeschlechtlichen Paaren. Bei rund 30 Prozent der geförderten Behandlungen führte diese auch zu einer Schwangerschaft. Die ursprünglich mit 80.000 Euro veranschlagten Fördermittel waren bereits Anfang September 2022 ausgeschöpft und wurden am 27. Oktober 2022 um 19.000 Euro aufgestockt. Zum Jahresende waren auch die zusätzlich bereit gestellten Mittel vorläufig bewilligt worden.

Für das Jahr 2023 wurden bereits 85 neue Anträge auf Gewährung von Zuwendungen zur assistierten Reproduktion gestellt. Das zeigt, dass auch im zweiten Jahr der Fördermaßnahme eine sehr hohe Nachfrage der Bremerinnen und Bremer für dieses Zuschussprogramm besteht.

Seit November 2022 können die Förderanträge auch online beantragt werden unter: www.service.bremen.de/zuschuss-zur-kinderwunschbehandlung-beantragen-177969 oder serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/KiWuBew.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de