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Der Senator für Inneres und Sport

Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden – betroffen sind die Jahrgänge 1965 bis 1970

Bürgeramt bittet um rechtzeitige Terminbuchung

05.09.2023

Bis Ende 1998 erhielten Fahrschülerinnen und Fahrschüler nach erfolgreicher Prüfung einen grauen beziehungsweise einen rosa Papierführerschein. Nach 1998 wurden nur noch Führerscheine im Scheckkartenformat ausgestellt. Nach bundesrechtlicher Vorgabe sind nun schrittweise alle alten Führerscheine umzutauschen, gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Den Anfang machten die Jahrgänge 1953 bis 1964. Inzwischen sind die zwischen 1965 und 1970 Geborenen an der Reihe.

Die Umtauschmöglichkeit sollte bis zum 20. Dezember 2023 in Anspruch genommen werden, weil rund vier Wochen vergehen, bis der neue Führerschein durch die Bundesdruckerei den Antragsstellerinnen und -stellern zugeschickt wird. Bis zum 19. Januar 2024 muss der Umtausch in diesen Jahrgängen vollzogen sein. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Die aktuelle Frist betrifft die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, die noch einen grauen oder rosa "Lappen" als Führerschein mit sich führen. Daher bittet Dagmar Gattow, Leiterin des Bürgeramtes, alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, möglichst bald einen Termin in der Führerscheinstelle in der Stresemannstraße zu vereinbaren. Online über das Onlineportal www.termin.bremen.de/termine/ oder unter der Nummer des Bürgertelefons 115.

Kontakt zur Führerscheinstelle kann bei Fragen auch unter fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de aufgenommen werden.

Das Prozedere für den Umtausch ist einfach. Benötigt werden:

  • ein biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • der alte Führerschein
  • sowie eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die einst den Führerschein ausgestellt hat, sofern es sich nicht um die Führerscheinstelle Bremen handelte

Die Karteikartenabschrift kostet nichts und wird von den jeweiligen Führerscheinstellen an die Behörden geschickt, die aktuell für den Umtausch zuständig sind. Die Führerscheinstellen müssen jedoch von den Bürgerinnen und Bürgern selbst unter den dortigen Erreichbarkeiten formlos um eine Abschrift gebeten werden.

Der für manche liebgewonnene "graue Lappen" muss nicht endgültig beim Umtausch abgegeben werden. Er erhält lediglich einen Ablaufstempel. Anschließend darf man ihn wieder mit nach Hause nehmen.
Der bundesweite Umtausch alter Führerscheine folgt nach einem vorgegeben Plan, der unter www.service.bremen.de unter "Führerschein Pflichtumtausch" eingesehen werden kann.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de