24.02.2006
Finanzsenator legte dem Haushalts- und Finanzausschuss das Seitz-Gutachten „Nachhaltigkeitspolitik in Bremen“ mit Ergebnissen von Modellrechnungen vor
Der Senator für Finanzen hat jetzt dem Haushalts- und Finanzausschuss die Endfassung eines Gutachtens von Prof. Dr. Helmut Seitz (TU Dresden, Lehrstuhl für Empirische Finanzwissenschaft und Finanzpolitik) zum Thema „Nachhaltigkeitspolitik in Bremen: Ergebnisse von Modellrechnungen zur Überwindung der Haushaltsnotlage“ übersandt. In diesem Gutachten untersucht Prof. Seitz insbesondere die Frage, ob das Land Bremen aus eigener Kraft zur Sanierung des Haushalts fähig ist. Nur wenn dies nicht der Fall ist, kann die finanzielle Hilfe der Solidargemeinschaft eingefordert werden.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Bremen aus eigener Kraft eine nachhaltige Finanzpolitik nicht realisieren könne. Schon das begrenzte Ziel einer konstanten Schuldenquote sei nur zu erreichen, wenn der Stadtstaat seine Ausgaben in einem Umfang absenke, bei dem das Ausgabenniveau der Flächenländer deutlich unterschritten werde. Damit müssten aber die Bürger des Landes Bremen im Ländervergleich eine dramatisch schlechtere Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen hinnehmen. Insofern kann das vorgelegte Gutachten als Beleg für den Tatbestand einer extremen Haushaltsnotlage dienen, aus der sich das Land ohne die Hilfe der bundesstaatlichen Gemeinschaft nicht mehr befreien kann.
Die Studie stellt unterschiedliche Anpassungsstrategien hinsichtlich der Entwicklung der Primärausgaben dar und entwickelt Überlegungen zur Verteilung der Anpassungslasten auf den investiven und den konsumtiven Bereich.
Prof. Seitz untersucht an Hand von Modellrechnungen, in welchem Umfang finanzielle Hilfen zu Bewältigung der Haushaltskrise erforderlich wären und nennt dabei Beträge in der Größenordnung zwischen 4 und 8 Mrd. €. Der Finanzwissenschaftler macht allerdings deutlich, dass es sich dabei um Szenarien handelt und keinesfalls um Ansatzwerte für die Finanzplanung des Landes Bremen. Deshalb ist erneut darauf hinzuweisen, dass Bremen vor dem Bundesverfassungsgericht nicht einen konkreten Betrag einfordert, sondern eine Grundsatzentscheidung zur Fortsetzung und zum erfolgreichen Abschluss des Sanierungsprozesses herbeiführen will.
Die Studie betritt insofern Neuland, als erstmals der Fragestellung nachgegangen wird, wo eine Ausgabenuntergrenze liegt, die auch von einem Haushaltsnotlagenland nicht unterschritten werden sollte, wenn die verfassungsrechtlich gebotenen Aufgaben erfüllt werden sollen. Eine Anwendbarkeit dieser Berechnungen für zukünftige Haushaltsentscheidungen sieht der Finanzsenator allerdings derzeit nicht als gegeben an, weil es sich um Modellbetrachtungen handelt, die vielfältige Annahmen und Setzungen über zukünftige Entwicklungen erfordern.
Ergänzend hat Prof. Seitz eine vergleichende Methodenstudie vorgelegt, mit der er die bisher vorgelegten Einwohnerwertungs-Gutachten einer kritisch vergleichenden Analyse unterzieht. Er stellt dar, dass auf Basis der vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) entwickelten Methode eine Veränderung der Einwohnerwertung nicht begründbar sei, verbindet dies aber zugleich mit der Aussage, dass die BBR-Methode der Sondersituation der Stadtstaaten nur unzureichend gerecht wird. Sachgerecht sei eine Analyse auf der methodischen Grundlage des ersten Großstadtvergleichs des Ifo-Instituts aus dem Jahr 1986. Das ist aber nur möglich, wenn die Flächenländer bereit seien, die Daten über die Finanzströme an die Großstädte in transparenter und nachvollziehbarer Form nach einem klar definierten Abgrenzungsschema offen zu legen. Dies ist aber bisher nicht der Fall und nach Auffassung des Senators für Finanzen wesentliches Ziel künftiger Verhandlungen.