14.10.2009
Das bereits angekündigte Verbot so genannter „Himmelslaternen“, also unbemannter Heißluftballons mit offener Flamme, ist heute in Bremen in Kraft getreten. „Die Brandgefahr durch diese nicht steuerbaren Flugobjekte ist einfach zu groß“ begründete Bremens Innensenator Ulrich Mäurer die Neuregelung. Selbst wenn man sie gemäß den Bestimmungen verwende, gehe von der offenen Wärmequelle der Lampions eine erhebliche Brandgefahr aus. Gingen die Ballons in einem Bereich mit leicht entflamm-baren Gegenständen nieder, seien die Risiken nicht abzusehen.
Himmelslaternen haben in den vergangenen Monaten häufiger Brände verursacht. So stand am Neujahrstag 2009 ein Dachstuhl in Bad Harzburg in Flammen, im Herbst 2008 brannte eine Garage in Braunschweig. In Schleswig-Holstein verursachte eine Himmelslaterne am 7. Juni 2009 in Eutin einen Brand. Der bislang schlimmste Zwischenfall ereignete sich am Pfingstmontag 2009 in Siegen, wo ein zehnjähriger Junge ums Leben kam, weil eine auf den Wintergarten niedergehende Himmelslaterne einen Wohnungsbrand auslöste.
Ein Verstoß gegen das Verbot kann abhängig von den Umständen des Einzelfalls mit einer Geldbuße bis 5000 EUR geahndet werden.