Die bremischen Hochschulen nehmen ab dem 4. Mai 2020 wieder sukzessiv den Betrieb auf. So können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor-, beziehungsweise Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, wie beispielsweise Laborpraktika, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Das vereinbarte die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Dr. Claudia Schilling, mit den Hochschulen auf Grundlage des Senatsbeschlusses vom heutigen Tage, der infolge der Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin gefasst wurde.
Schilling: „Es ist ein erster Schritt, um den Betrieb an den Hochschulen wieder hochzufahren. Mit dieser Maßnahme wollen wir es unter anderem den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, prüfungsrelevante Arbeiten weiter voranzutreiben.“
Die meisten Lehrveranstaltungen werden vorerst jedoch weiterhin nicht als Präsenzlehrveranstaltungen abgehalten, sondern finden in digitaler Form statt. Schilling: „Weiterhin gilt es, die gültige Rechtsverordnung, inklusive der Kontaktbeschränkung, einzuhalten. Nur so kann es uns gelingen die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.“
Nach den Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020 können außerdem Bibliotheken und Archive unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder geöffnet werden. Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen wird in Abstimmung mit der Leitung der Staats- und Universitätsbibliothek geeignete Konzepte vorbereiten und umsetzen.
Für die Hochschulen bedeutet die Umsetzung der Lockerungen im Einzelnen:
An der Universität Bremen wird die Möglichkeit der Lockerung zunächst für Nachholprüfungen genutzt, für die es aus Gründen der Kohortengrößen keine alternativen Prüfungsverfahren gibt. Dort werden beispielsweise im e-Testcenter mit 120 Arbeitsplätzen die Prüfungen mit einem Drittel der besetzten Plätze durchgeführt. Nach drei Durchgängen, in denen jeweils unterschiedliche Computer von den Prüflingen benutzt wurden, wird das Testcenter desinfiziert, ehe weitere Prüfungen durchgeführt werden.
Auch im Bereich der laborgebundenen Praktika werden Lösungen umgesetzt, die dazu dienen, das Infektionsrisiko zu minimieren. In einem Praktikum zur funktionellen Genomik des Studiengangs „Biochemistry and molecular Biology“ werden Teile beispielsweise virtuell angeboten. Die Kohortengrößen der Studierenden werden vermindert, indem die Praktika zeitlich entzerrt werden, so dass Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen umgesetzt werden können. Dadurch wird zu jedem Zeitpunkt jeweils eine viel geringere Zahl von Studierenden im Praktikum sein. Andere Praktika, wie zum Beispiel das Praktikum der Ökologie 2 im Bachelorstudiengang der Biologie, wurden vollständig virtualisiert und werden in neuer Form durchgeführt.
Auch an der Hochschule Bremen bleibt der Dienstbetrieb bis zum 4. Mai auf das notwendige Minimum reduziert, um die Betriebssicherheit zu sichern und weiterhin notwendige personal- und finanzwirtschaftliche Aufgaben umzusetzen. Danach wird der Forschungsbetrieb in den Hochschulgebäuden in begründeten Einzelfällen und im Einklang mit den einschlägigen Verfügungen fortgeführt. Prüfungen werden auch weiterhin nur in begründeten Einzelfällen mit ausreichendem Sicherheitsabstand und unter Einhaltung der allgemeinen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen als Präsenzprüfungen abgehalten. Digital unterstützte Prüfungsformate sind weiterhin möglich.
Änderungen ergeben sich auch für die Teilbibliotheken an der Hochschule Bremen. Für diese gilt bislang die Schließung bis zum 18. April 2020. Ab 4. Mai 2020 können die Teilbibliotheken unter Wahrung der Hygienevorschriften und mit Steuerung des Zutritts wieder geöffnet werden. Ein entsprechendes Konzept wird derzeit von der Staats- und Universitätsbibliothek ausgearbeitet.
Bis einschließlich 3. Mai 2020 bleibt auch die Hochschule Bremerhaven im Notbetrieb. In dieser Zeit werden die Vorbereitungen getroffen, um unter Einhaltung der erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen schrittweise wieder einzelne Praxisveranstaltungen vor Ort in den Laboren zu ermöglichen. Zudem werden Vorkehrungen getroffen, damit Studierende die erforderliche Forschung für ihre Bachelor- und Masterarbeiten in den Laboren der Hochschule Bremerhaven durchführen können. Auf diese Weise leistet die Hochschule Bremerhaven einen Beitrag dazu, dass der Studienabschluss gewährleistet wird. Ferner wird mit Hochdruck daran gearbeitet in weiteren Seminarräumen die technische Infrastruktur für ein Livestreaming von Vorlesungen und für Onlineseminare aufzubauen. Auf diese Weise werden Lehrende noch intensiver bei der Umsetzung der Lehre in digitalen Formaten unterstützt.
Das Rektorat der Hochschule für Künste Bremen ist in enger Abstimmung mit den Fachbereichen, den Dezernaten und dem AStA darüber, welche Bereiche, wie beispielsweise die Werkstätten, Bühnen-, Lehr- und Übungsräume, unter welchen Voraussetzungen wieder genutzt werden können und erarbeitet Kriterien für eine angemessene Umsetzung unter den Hygiene- und Sicherheitsaspekten. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet temporäre sinnvolle Lösungen für alle Studierenden zu finden, die sowohl digitales Lehren und Lernen, als auch notwendiges, praktisches Arbeiten und Üben angemessen berücksichtigen.
Ansprechpartner für die Medien:
Sebastian Rösener, Pressesprecher bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Tel.: (0421) 361-83155, E-Mail: sebastian.roesener@wissenschaft.bremen.de