Die Konfliktberatungsstellen für Schwangere bleiben weiterhin geöffnet und führen weiterhin Beratungsgespräche durch. In der aktuellen Situation, die durch die Ausbreitung des Corona-Virus die Reduktion des persönlichen Kontakts erfordert, müssen diese Beratungsgespräche nicht persönlich geführt werden. Für die Dauer der Wirksamkeit der Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Corona-Virus des Ordnungsamts Bremen vom 20.03.2020 ist eine Beratung auch telefonisch oder durch die Nutzung digitaler Medien wie Chat oder Videotelefonie möglich. Der erforderliche Beratungsschein kann danach per Telefax, Computerfax oder als Anhang einer E-Mail versendet werden. Dazu Senatorin Claudia Bernhard: „Die Einschränkungen durch § 218 sind bereits sehr hoch, durch die jetzige Situation werden sie noch größer. Wir schaffen mit dieser Reglung eine Abhilfe, um trotz Kontaktverbots eine schnelle Beratung bekommen zu können.“
Die Maßnahmen sollen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus verhindern. Die Hinweise sind nicht als Anordnung der Schließung oder teilweisen Schließung von Beratungsstellen zu verstehen. Wird das Angebot zur persönlichen Beratung aufrechterhalten, sind die Verhaltensempfehlungen des Robert-Koch-Instituts unbedingt einzuhalten.
Ein straffreier Schwangerschaftsabbruch nach StGB erfordert zwingend die Vorlage eines Beratungsscheins. Da eine persönliche Beratung der Frauen weder im Strafgesetzbuch oder im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) des Bundes noch im bremischen Schwangerenberatungsgesetz (SchwBerG) explizit vorgeschrieben ist, kann die aktuelle Regelung angewendet werden, um die Möglichkeit einer unverzüglichen Beratung der schwangeren Frauen weiterhin sicherzustellen.
Ansprechpartner für die Medien: Lukas Fuhrmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: 0174 – 1766211, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de