Der Senat hat heute (16. Juni 2020) ein Verfahren zur Umsetzung des Bremen-Fonds vereinbart und Kriterien festgelegt, die für eine Bewilligung einzelner Maßnahmen erfüllt werden müssen. Insgesamt stehen im Fonds 1,2 Milliarden Euro (900 Millionen Euro Land und 300 Millionen Euro Stadt) für die Bewältigung der Corona-Krise bereit.
Außerdem wird der Senat zwei Gutachten beauftragen, um das Gesamtvorhaben auch rechtlich abzusichern:
- 1. Ein juristisches Gutachten über Vorgaben zur Vereinbarkeit von mittel- bis langfristigen Maßnahmen mit den Ausnahmetatbeständen im Rahmen der Schuldenbremse und des Sanierungshilfegesetzes. Finanzsenator Dietmar Strehl betont: „Wir müssen die gesetzlichen Regeln einhalten und die Dokumentations- und Darlegungspflichten ernst nehmen. Andernfalls gefährden wir die jährlichen 400 Millionen Euro Sanierungshilfe des Bundes.“
- 2. Ein Gutachten über Bundes- und EU-Programme zur Überwindung der Corona-Krise und daraus resultierende Aufgaben für spezielle Bremer Programme. Bürgermeister Andreas Bovenschulte erklärt: „Vorrangig wollen wir die Mittel der Bundes- und EU-Programme nutzen. Darüber hinaus sollen speziell auf die Bremer Sozial und Wirtschaftsstruktur zugeschnittene Programme entwickelt werden."
Im April hat der Senat bereits vier Schwerpunktbereiche für den Bremen-Fonds definiert:
- Aktuelle Maßnahmen zur Krisenbekämpfung
- Maßnahmen zur Verhinderung struktureller Einbrüche in Wirtschaft und Gesellschaft
- Maßnahmen zur Verhinderung sozialer Verwerfungen
- Maßnahmen zur Unterstützung des gesellschaftlichen Neustarts nach der Krise
Der Bremen-Fonds wird komplett kreditfinanziert. Dies ist mit Blick auf die Schuldenbremse möglich, weil mit der Pandemie eine außergewöhnliche Notsituation eingetreten ist (vgl. Anhang). Die damit verbundene Ausnahmeregel besagt, dass alle kreditfinanzierten Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der außergewöhnlichen Notsituation stehen müssen. Perspektivisch soll auch sichergestellt werden, dass durch nachhaltige Maßnahmen (wie zum Beispiel die Verbesserung der IT-Infrastruktur) die Bewältigung künftiger Krisen erleichtert wird.
Deshalb hat der Senat folgende Prüfkriterien für die Beantragung von Mitteln aus dem Bremen-Fonds beschlossen:
- Welchem Schwerpunktbereich aus dem Bremen-Fonds (1-4) ist die Maßnahme zuzuordnen?
- Hat die Maßnahme einen eindeutigen und nachweisbaren Bezug zur Corona-Pandemie (Kausalität, Ursächlichkeit, unmittelbar für die Bewältigung der Corona-Pandemie bzw. mittelbar für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie)?
- Ist die Maßnahme erforderlich zur Bewältigung der Corona-Pandemie bzw. deren Folgen? Dazu als Orientierung: Bestehen ähnliche/vergleichbare Maßnahmen auch in anderen Bundesländern?
- Besitzt die Maßnahme einen Schadensbewältigungscharakter? Dazu als Orientierung: Handelt es sich um vorrangig temporär erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung/Minderung/Vermeidung von Schäden/negativen Folgen der Corona-Pandemie?
- Bestehen keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten, insb. über entsprechende EU- und Bundesmittel?
- Darstellung der Klimaverträglichkeit
- Darstellung der Betroffenheit der Geschlechter
Für kurzfristige Maßnahmen wurde bereits rund 166 Millionen Euro aus dem Bremen-Fonds beschlossen. Dazu gehören unter anderem der Kauf von Schutzausrüstungen, Hilfen für kleinere Unternehmen und Solo-Selbständige.
Im Download: Auszüge aus dem Grundgesetz und der Bremischen Landesverfassung zum PDF-Download (pdf, 78.8 KB)
Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de