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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Gewerbeaufsicht weitet Feuerwerksverbot in ausgewählten Bereichen aus

Aktuell gültige Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2010 wird damit erweitert

04.12.2020

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen erlässt für das Land Bremen eine neue Allgemeinverfügung und verbietet damit das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen. Die neue Allgemeinverfügung löst damit die zuletzt gültige aus dem Jahr 2010 ab.

In der Allgemeinverfügung, die am Samstag (5.12.2020) veröffentlicht wird und dadurch in Kraft tritt, werden in der Stadtgemeinde Bremen zwei Bereiche konkret benannt, in denen das Abbrennverbot gilt: das Schnoorviertel und das Umfeld des Bremer Rathauses. Beim Schnoorviertel handelt es sich um ein historisch wertvolles Viertel in der Bremer Altstadt. Zahlreiche Häuser sind dort noch in ihrem ursprünglichen Zustand mit sichtbarem Fachwerk, welches häufig unter dem Einsatz von Naturbaustoffen restauriert wurde. Diese sind leicht entzündlich und schützenswert, weshalb ein Feuerwerksverbot eine richtige und wichtige Maßnahme vor Ort ist. Selbiges gilt für den Bereich rund um das Rathaus Bremen. Beim Rathaus handelt es sich um ein UNESCO-Weltkulturerbe mit großflächig bemalten Holzdecken, einem historischen Ständerwerk sowie Holzschnitzereien. Hier besteht ebenfalls ein großes Risiko, dass eventuelle Brände große Schäden anrichten könnten. Deshalb besteht im Umkreis von 150 Metern um das Rathaus ein Feuerwerksverbot.

Darüber hinaus gilt das Feuerwerksverbot in Bremen und Bremerhaven im Umkreis von 150 Metern von folgenden Orten:
• Reet- und Fachwerkhäusern
• Tanklagern und Tankstellen

Außerdem darf Silvesterfeuerwerk im Land Bremen nur zwischen dem 31. Dezember 18 Uhr und dem 1. Januar 1 Uhr abgebrannt werden. Davon unberührt bleibt das gesetzliche Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen. Zusätzlich gibt es in Bremen bereits ein Verbot im Bereich des Zoos am Meer und im Umkreis von 1,5 Kilometern von Flugplätzen. Diese Regelungen gelten fortlaufend in allen Jahren.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de