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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremen hält daran fest: § 219a StGB muss gestrichen werden

21.01.2021

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat in dieser Woche das Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel rechtskräftig bestätigt: Diese habe mit den Informationen zum Schwangerschaftsabbruch auf ihrer Website gegen § 219a StGB verstoßen.

Senatorin Claudia Bernhard zu der Entscheidung: "Leider war abzusehen, dass Frau Hänel diesen Prozess nicht gewinnen kann, auch wenn wir bis zuletzt gehofft haben, dass die Justiz ihre Spielräume nutzt und zwischen Werbung und Information unterscheidet. Bremen steht nach wie vor dazu, dass der Paragraf 219a StGB aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden muss. Ich bin davon überzeugt, dass vor allem die Fachleute, also die Abbrüche durchführendenden Ärztinnen und Ärzte, mit seriösen Informationen ihre Patientinnen darüber aufklären müssen, welche Methoden sie anwenden, was bei dem Eingriff zu beachten ist und bis zu welcher Woche sie überhaupt Abbrüche durchführen."

Bremen hatte 2018 dazu zusammen mit Berlin, Hamburg und Brandenburg eine Bundesratsinitiative eingebracht, den Paragraf 219a StGB zu streichen. Der Bundestag hatte danach entschieden, den umstrittenen Paragrafen zu reformieren

Bernhard: "Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt macht klar: Die angebliche Reform des §219a im letzten Jahr war eine Farce. Frauen haben ein Recht darauf, sich online informieren zu können, ob und wie Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen – aber dieses Recht wird ihnen mit dem Paragraf 219a nach wie vor verwehrt. Nichts Anderes haben Kristina Hänel und Bettina Gaber gemacht: Sie haben ihren Patientinnen angemessene und fachlich versierte Auskünfte gegeben. Da sich ungewollt Schwangere immer unter zeitlichem Druck stehen, sind solchen Informationen auf den Websites von Ärztinnen und Ärzten wichtig. Sie entsprechen auch dem Recht der freien Berufsausübung, das grundgesetzlich geschützt ist.
Bremen steht nach wie vor dazu, dass der Paragraf 219a StGB aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden muss. Unser Bundesland hatte 2018 dazu zusammen mit Berlin, Hamburg und Brandenburg eine Bundesratsinitiative eingebracht. Im Bundestag gibt es eine Mehrheit dafür, die endlich zum Tragen kommen muss.
Man kann es nicht oft genug sagen: Der Paragraf 219a ist ein frauenfeindlicher, vom NS-Regime eingeführter Paragraf, der so gut wie vergessen war, bis Abtreibungsgegner damit gegen Ärztinnen und Ärzte ins Feld zogen. Seine Abschaffung ist ein notwendiges Signal."

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082,
E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de