Die gemeinsame Bundesratsinitiative von Bremen, Hamburg und Thüringen zur verbesserten Alterssicherung von jüdischen Kontingentflüchtlingen wurde am heutigen Freitag im Bundesrat behandelt. Der Bundesrat hat der gemeinsamen Initiative zugestimmt und fordert damit die Bundesregierung auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Alterssicherung jüdischer Kontingentflüchtlinge zu verbessern.
Dazu äußert sich Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Die Integration sowohl der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler als auch der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer ist eine direkte Folge des Zweiten Weltkriegs und unserer Verantwortung für die deutsche Geschichte. Dass Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Renten nach dem Fremdrentenrecht erhalten und die jüdischen Zuwanderer nicht, ist und bleibt ungerecht. Gleichzeitig sind die Renten beider Gruppen viel zu gering. Daher muss schnellstmöglich der von der Bundesregierung versprochene Härtefallfonds eingerichtet werden. Wir müssen jüdisches Leben in Deutschland fördern und die Alterssicherung sowohl der jüdischen Kontingentflüchtlinge als auch der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler verbessern. Die Bundesregierung muss endlich handeln!"
Seit 1991 hat Deutschland über 200.000 jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer und ihre Familienangehörigen aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion aufgenommen. Sie sind häufig hinsichtlich ihrer materiellen Situation im Alter in einer schwierigen Lage. Die Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland, jüdische Zuwanderung aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu ermöglichen, basiert angesichts der Shoa auf der historischen Verantwortung Deutschlands und dem Wunsch, jüdisches Leben in Deutschland zu fördern.
Häufig haben jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer und auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, zu geringe Rentenansprüche für eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts im Rentenalter. Dies führt in der Folge zu einem ergänzenden Bezug von Grundsicherung im Alter. Aufgrund fehlender Sozialversicherungsabkommen mit Russland und den meisten anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion werden Beitragszeiten beziehungsweise Rentenansprüche vor der Auswanderung nach Deutschland nicht anerkannt. Verglichen mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion werden jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer rentenrechtlich anders behandelt: Die in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion erarbeiteten rentenrechtlichen Zeiten werden für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bei der Rentenberechnung in Deutschland berücksichtigt, nicht aber für jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer.
Zumindest die im Koalitionsvertrag enthaltene Fondslösung für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess samt Inkludierung der Gruppe der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie der jüdischen Kontingentflüchtlinge muss unverzüglich angegangen werden. Dies schließt auch notwendige Sozialversicherungsabkommen mit den betroffenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion mit dem Ziel eines rückwirkenden Ausgleichs der Alterssicherungsleistungen ein. Ergänzend oder bei Nichtzustandekommen des Härtefallfonds und der Sozialversicherungsabkommen, fordert Bremen gemeinsam mit Hamburg und Thüringen eine rentenrechtliche Gleichstellung der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und eine entsprechende Änderung des Fremdrentengesetzes.
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de