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Legionellen-Erkrankungen: Betreiber von Rückkühlanlagen sind verpflichtet, sich zu melden. Frist läuft am 29.3.2016 aus

23.03.2016

Das Bremer Gesundheitsressort sowie das Umweltressort rufen die Betreiber von Rückkühlanlagen erneut auf, sich bei der Gewerbeaufsicht zu melden.
Gesundheitssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt appellierte an die Verantwortung der Betreiber: "Wir brauchen dringend diese Informationen, um zu verhindern, dass weitere Menschen erkranken. Je eher wir Auskunft darüber haben, desto besser können wir die Bremer Bürgerinnen und Bürger schützen."

Am vergangenen Wochenende ist einer der im Februar Erkrankten an seiner schweren Legionellenerkrankung verstorben. Der Zustand der anderen 21 Patienten ist stabil. Derzeit befinden sich noch fünf in Kliniken. 16 konnten bereits entlassen werden. Bei einem neu gemeldeten Erkrankungsfall aus Niedersachsen wird noch geprüft, ob es einen Bezug zu den Bremer Erkrankungen gibt und um welchen Legionellenstamm es sich handelt.

Die Behörden tun alles, um dafür zu sorgen, dass die Quelle der Legionellen aufgespürt und gestoppt wird. Die Betreiber von Rückkühlanlagen, die als Verursacher in Frage kommen, sind am 11.3.2016 mit einer sogenannten Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes dazu verpflichtet worden, sich zu melden. Die Frist läuft am kommenden Dienstag, 29.3.2016 aus. Bisher haben nur wenige sich gemeldet. Betreibern, die ihre Anlage bis dahin nicht melden, droht ein Bußgeld auf Grund einer Ordnungswidrigkeit von bis zu 50.000 Euro. Im schlimmsten Fall können die Behörden Anlagen auch stilllegen. Nach Ablauf der Frist wird die Gewerbeaufsicht Bremen bei den dann identifizierten, nicht gemeldeten Anlagen Bußgeldbescheide verschicken. Ab Anfang des nächsten Jahres wird es darüber hinaus voraussichtlich eine gesetzliche Meldepflicht auf Bundesebene geben. Bremen hat diese mehrfach angemahnt und sich wiederholt dafür eingesetzt.

Die akribische Suche nach möglichen Betreibern von Rückkühlanlagen geht unterdessen weiter. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) entnimmt täglich Proben und untersucht sie im Labor. Inzwischen wurden 33 Betriebe beprobt, weitere werden nachkontrolliert. Weiterhin werden auch Proben von Betrieben genommen, von denen die Ergebnisse der Eigenkontrollen vorliegen. Die erneute Prüfung erfolgt aus Sicherheitsgründen. Die Gewerbeaufsicht schätzt die Anzahl der Anlagen in Bremen auf etwa 100. Identifiziert wurden bisher 48 Betriebe. Überprüft werden außerdem andere in Frage kommende Verursacher wie zum Beispiel Gewässer.

www.gesundheit.bremen.de
www.gesundheitsamt.bremen.de
www.rki.de