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Senatskanzlei

Abschlussbericht: So hat der Senat Vereine und Initativen in der Pandemie unterstützt

30.01.2023

Vereine, Initiativen, Organisationen – bei vielen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren sind die Spendeneinnahmen während der Pandemie zurückgegangen. Außerdem sind viele Veranstaltungen ausgefallen, die maßgeblich zur Finanzierung beitrugen. Um dies auszugleichen und die Existenz der Vereine, Initiativen und Organisationen zu sichern, hat der Senat einen Unterstützungsfonds in Höhe von insgesamt 1 Million Euro aufgelegt. Ein Abschlussbericht zeigt nun, wie und wo der Fonds in Bremen und Bremerhaven geholfen hat.

"Die Corona-Hilfen des Bundes haben vielfach nicht gepasst", blickt Bürgermeister Andreas Bovenschulte auf die Pandemie zurück. "Deshalb ist der Senat mit dem Unterstützungsfonds eingesprungen, um das ehrenamtliche Engagement über die kritische Zeit zu erhalten." Zunächst lief die Förderrichtlinie des Unterstützungsfonds am 31. Dezember 2020 aus. Es zeigte sich aber schnell, dass eine Verlängerung zunächst bis Ende 2021 und schließlich bis Ende 2022 notwendig war. Die Förderrichtlinie sah eine Förderung von 5.000 Euro für Einnahmeausfälle sowie coronabedingte Mehr-Ausgaben vor. Sofern ein existenzbedrohlicher Liquiditätsengpass drohte, war eine höhere Förderung von bis zu 15.000 Euro möglich.

Mehr als 460.000 Euro für 134 Anträge

Die Senatskanzlei hat insgesamt 134 Anträge von 113 Antragsstellenden bearbeitet und in den allermeisten Fällen bewilligt. In 35 Fällen musste ein Antrag abgelehnt werden, ein Teil davon bekam Unterstützung aus anderen Hilfsprogrammen. Die Gesamtsumme der Unterstützung beträgt 464.531,02 Euro.

Antragsstellende waren vor allem kleinere Vereine und Organisationen - etwa Theatervereine, Seemannchöre oder Heimatvereine. Im Einzelnen kamen 34 Anträge von Kulturschaffenden, 27 von Kirchen und Religionsgemeinschaften (christlich, jüdisch und muslimisch) und 20 aus dem Sport. Die restlichen Antragstellenden kamen im Wesentlichen aus den Bereichen Gesundheit, Naturschutz und Bildung.

"Viele Antragstellende hatten noch keine Erfahrungen mit Förderanträgen und benötigten Unterstützung bei den Anträgen", sagte Gesa Wessolowski-Müller, die zuständige Referatsleiterin in der Senatskanzlei. "Wir haben uns deshalb bemüht, das Antragsverfahren möglichst niedrigschwellig zu halten. Und wir haben stets eine Eins-zu-Eins-Beratung und Unterstützung angeboten – auch als Videokonferenz."

In Bremerhaven sind 33 Anträge von 29 Akteuren eingegangen, die in 26 Fälle positiv beschieden werden konnten. Insgesamt gingen 159.060,35 Euro nach Bremerhaven.

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de