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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Bildungsbehörde will mit Sofortmaßnahmen drohende Haushaltsüberschreitung verhindern

16.08.2011

Mit Beginn des Schuljahres werden Sofortmaßnahmen ergriffen, um drohende Überschreitungen des Stellenbudgets zu verhindern. Dies teilte Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper anlässlich der vorgezogenen Konstituierung der städtischen Bildungsdeputation am heutigen Dienstag (16.08.2011) mit. Sie informierte die Deputierten über Gründe und Auswirkungen des Maßnahmenpaketes.

Dabei machte sie deutlich, dass insbesondere die notwendig gewordenen zusätzlichen Einstellungen zur Umsetzung der Inklusion und die Verringerung der Klassenfrequenzen in den Grundschulen zu überplanmäßigen Ausgaben führen werden. Hier sei ein unvorhersehbarer höherer Bedarf entstanden, der aus ihrer Sicht aufgrund der schulgesetzlichen Regelungen und Verordnungen unabweisbar sei. Da angesichts der Gesamtsituation des Bremes Haushaltes jedoch eine Ausweitung des Bildungsetats möglichst vermieden werden soll, wurden die Bedarfsanmeldungen der Schulen im Juni nochmals überprüft. Ziel war es, eine Reduzierung der schulischen Bedarfszuweisung vorzunehmen, um am Ende des Haushaltsjahres keine „roten Zahlen schreiben zu müssen“.

Innerhalb des Gesamtbudgets von 86.000 Stunden sind so 608 Lehrerstunden im Bedarf identifiziert worden. Weitere 882 Stunden werden vorerst für das erste Halbjahr mit einem Prüfvorbehalt zugewiesen, da sich in der Kürze der Zeit nicht alle Fragen klären ließen und den Schulen eine Umplanung nur in begrenztem Ausmaß zugemutet werden soll. Zum Ende des ersten Halbjahrs wird entschieden, ob auf die Zuweisung dieser 882 Wochenstunden ganz oder teilweise verzichtet werden kann. Einige zunächst ins Auge gefasste Stundenzuweisungen bleiben auf Dauer erhalten, wie zum Beispiel die schulübergreifenden Sprachkurse (zum Beispiel Türkisch und Latein) oder Projekte in der ESF-Förderung wie „Zweite Chance“ für schulferne Kinder und Jugendliche.

Der größte Teil der Bedarfsanpassungen erfolgt im Bereich der Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe. Hier werden für die Lehrerstunden künftig nicht mehr die Anmeldezahlen der Schülerinnen und Schüler in der Einführungsphase zugrunde gelegt, sondern die tatsächliche Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Qualifizierungsphase erreichen.
Weitere Stundenanpassungen werden für zusätzliche Prüfungstätigkeiten an beruflichen Schulen vorgenommen. Anrechnungsstunden für Prüfer werden spitz abgerechnet, wenn diese Prüfungen abgenommen worden sind.

Die Umplanungen habe ihre Ursache in strukturellen Veränderungen, die mit der zügigen Umsetzung der Schulreform zusammenhängen. Insbesondere sind durch die Aufnahme aller angemeldeten behinderten Kinder in den Regelschulen zusätzliche Klassenbildungen notwenig geworden, die in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar waren. So mussten im Stadtgebiet noch sieben zusätzliche Inklusionsklassen eingerichtet werden, um sieben behinderte Kinder ohne zu lange Schulwege in Regelschulen aufnehmen zu können. Gleichzeitig haben die dafür zusätzlich notwendigen Sonderpädagogen das Stellenbudget stärker beansprucht, als es ursprünglich geplant war. Insgesamt haben sich 87 Prozent der Eltern von Kindern mit Förderbedarf zum Schuljahr 2011/2012 für einen Platz in einer Regelklasse entschieden. Diese Inklusionsklassen werden von 17 Regelschülerinnen und –schülern und bis zu 5 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht und zusätzlich von einer sonderpädagogischen Lehrkraft unterrichtlich begleitet und betreut.

Darüber hinaus werden mit Beginn des neuen Schuljahres weitere 41 Zentren für unterstützende Pädagogik ihre Arbeit in den Schulen aufnehmen, um den Inklusionsprozess zu begleiten. Die Förderzentren mit einer sinkenden Schülerzahl laufen dagegen nicht unmittelbar, sondern erst mittelfristig aus. Für diese Übergangszeit – die verkürzt werden sollte – sind somit Parallelstrukturen zu finanzieren.
Die gesamte finanziell anspruchsvolle Umsetzung des Inklusionsprozesses muss allerdings ohne zusätzliche Haushaltsmittel aus dem Bildungsbudget erwirtschaftet werden. Finanziert werden soll die Inklusion vor allem durch Spielräume, die aufgrund sinkender Schülerzahlen zu erwarten sind.
Hinzu kommt, dass mit der Kapazitätsrichtlinie, die zum Schuljahr 2010/11 verbindlich eingeführt wurde, die Klassenfrequenzen für alle Schularten gesenkt wurden, was ebenfalls mit Mehrkosten verbunden ist.

Fazit: Bei dem Maßnahmen-Paket handelt es sich nicht um eine Kürzung des Bildungsbudgets, auch nicht der vorhandenen Stellen, sondern um den Versuch, mit den vom Gesetzgeber vorgegebenen Haushaltsmitteln trotz wachsender Aufgaben auszukommen.
Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper: „Selbstverständlich wird das Versprechen eingehalten, dass alle frei werdenden Lehrerstellen wieder besetzt werden. Auch die Verabredungen des Bildungskonsenses werden verlässlich eingehalten.“