Senat beschließt Sanierungsbericht für Stabilitätsrat/Corona-Pandemie führt zu neuen Krediten
21.04.2020„Es ist geschafft. Was kaum einer zu Beginn des Sanierungszeitraums für möglich gehalten hat, ist gelungen – neunmal in Folge hat Bremen die Vorgaben des Stabilitätsrates erfüllt. Die Kreditaufnahmen wurde Schritt für Schritt gesenkt und damit die Voraussetzung für insgesamt 2,7 Milliarden Euro Konsolidierungshilfe geschaffen. Das ist eine gute Botschaft – auch in Corona-Zeiten, die neue Kredite notwendig machen“, erklärt Finanzsenator Dietmar Strehl mit Blick auf den heute (21. April 2020) vom Senat beschlossenen Sanierungsbericht für den Stabilitätsrat. Danach wurden auch 2019 die Vorgaben des Stabilitätsrates eingehalten, so dass die Voraussetzung für die Schlusstranche von 300 Millionen Euro erfüllt ist. Das letzte Wort über die Freigabe der Konsolidierungshilfe hat der Stabilitätsrat, der im Juni 2020 tagt.
Die zentralen Punkte des Berichts:
Ausblick
Ab 2020 gilt die Schuldenbremse – grundsätzlich sind Kredite verboten. Kredite sind ausdrücklich erlaubt, wenn eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt. Dies ist bei der Corona-Pandemie der Fall. Kommentar des Finanzsenators: „Wir halten uns an die Regeln der Schuldenbremse und werden die vorgesehene Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen. Die Corona-Pandemie stellt uns vor enorme Herausforderungen, die auch finanzielle Auswirkungen haben – sei es durch zusätzliche Ausgaben oder ausbleibende Einnahmen. Das ist ohne neue Kredite nicht zu schaffen.“
Im Download:
Der "Sanierungsbericht der Freien Hansestadt Bremen vom April 2020" zum PDF-Download (pdf, 1 MB)
Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de