Was ist bei der Umsetzung der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude zu beachten? Welche (gesetzlichen) Vorschriften gibt es? Wer ist zu beteiligen? Diese und andere Fragen beantwortet die heute (2. März 2021) vom Senat beschlossenen "Richtlinie Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven" (siehe Anhang). Sie gibt eine Handlungshilfe für alle, die sich mit An, Um- und Neubauten befassen. „Wir wollen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen einen Zugang zu öffentlichen Gebäuden ohne Barrieren ermöglichen. Die Richtlinie unterstützt Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Architektinnen und Architekten bei der Arbeit. In der Praxis ist der Durchgang durch die detaillierte Checkliste sicher hilfreich,“ erklärt Finanzsenator Dietmar Strehl im Anschluss der Senatssitzung.
Je besser die Vorabstimmung und die Qualität der Planung ist, desto schneller kann gebaut werden. Nachträgliche Veränderungen verzögern oft die Fertigstellung und erhöhen häufig die Kosten. Dietmar Strehl betont: "Die Richtlinie mit ihrer Zusammenfassung aller Vorgaben und die frühe Einbeziehung potenzieller Nutzerinnen und Nutzer und des Landesbehindertenbeauftragten helfen, kostentreibende und zeitintensive Nachbesserungen zu vermeiden."
In der Anlage:
Richtlinie Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven (pdf, 1.2 MB)
Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de