Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stellt seit Beginn der Pandemie einen wichtigen Pfeiler in der Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus dar. Nachdem bereits in diesem Jahr viele Maßnahmen entfallen sind, plant der Senat auch die Abschaffung der Maskenpflicht. Nach Möglichkeit soll die Maskenpflicht im Land Bremen zum 1. März 2023 fallen. Um einheitliche Beförderungsbedingungen über die Ländergrenzen hinweg im Frühjahr 2023 herzustellen, befindet sich Bremen dabei in sehr enger Abstimmung mit Niedersachsen.
Neben der Isolationspflicht für Infizierte und einer Testpflicht in bestimmten Einrichtungen, stellt die Maskenpflicht die letzte Maßnahme zur Verhinderung von Corona-Infektionen dar, die rechtlich angeordnet wird. Dabei wird die Maskenpflicht im Fernverkehr, sowie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Praxen direkt durch das Infektionsschutzgesetz festgelegt und gilt bis zum 7. April 2023. Die Maskenpflicht im ÖPNV hingegen wird im Land Bremen durch die Corona-Basisschutzmaßnahmeverordnung geregelt. Demnach gilt aktuell in Bussen und Bahnen im Land Bremen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske oder gleichwertiger Mund-Nasen-Schutz) oder einer Atemschutzmaske (Maske des Standards FFP2 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus). Diese Regelung in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs gilt für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses Personal tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen.
Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau: "Wir erleben seit Monaten volle Fußballstadien, Konzerte und Veranstaltungen ohne Maskenpflicht. Und auch in Restaurants, Einkaufszentren und Supermärkten sind immer mehr Menschen ohne Maske unterwegs. Daher gibt es aus unserer Sicht keinen Grund mehr, nach dem Winter an der Maskenpflicht festzuhalten, solange es die Pandemielage zulässt. Wir werden diese aber in der Winterzeit noch aufrechterhalten, um die Fahrgäste vor einer möglichen Corona-Welle zu schützen. Deshalb streben wir zum 1. März die Aufhebung der Maskenpflicht an, allerdings mit dem Ziel im Gleichklang mit Niedersachsen dies durchzuführen, da wir länderübergreifende Bus-und Bahnverkehre haben."
Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt für uns jetzt im Winter weiterhin ein wichtiges Instrument, um Infektionen auf engem Raum zu verhindern. Wir gehen aber auch davon aus, dass wir nach dem Winter die verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen stückweise werden aufheben können, selbstverständlich immer in Abhängigkeit der Lage."
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der pandemischen Lage wird eine Beendigung der Maskenpflicht bei der BSAG nunmehr vorbereitet.
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