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Studierende und Fachschüler können ab 15. März 2023 die 200-Euro-Energiepreispauschale beantragen

Bremer Senat beschließt rechtliche Grundlagen

21.02.2023

Der Bremer Senat hat am heutigen Dienstag (21. Februar 2023) die rechtlichen Grundlagen für die Auszahlung der einmaligen 200-Euro-Energiepreispauschale an Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler geschaffen. Das bedeutet: Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule im Land Bremen eingeschrieben waren und alle (Berufs-)Fachschülerinnen und (Berufs-)Fachschüler, die am 1. Dezember.2022 in einer entsprechenden Ausbildungsstätte immatrikuliert oder zum Besuch angemeldet waren, können in wenigen Tagen die Einmalzahlung über das Online-Portal Einmalzahlung200 beantragen.

Dazu Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Wissenschaft und Häfen: "Die Belastung durch die hohen Energiepreise treffen die jungen Menschen in Ausbildung, die oft noch kein eigenes Einkommen haben, besonders stark. Umso mehr freut es mich, dass jetzt auch die Studierenden zu ihrem Recht kommen. Dafür haben wir mit Hochdruck an einer bundeseinheitlichen, länderübergreifenden Umsetzung der Einmalzahlung gearbeitet."

Sascha Aulepp, Senatorin für Kinder und Bildung: "Viele junge Menschen besuchen unsere Fachschulen, um eine Ausbildung zur Erzieherin, zur Kinderpflegerin, zum Biologisch-technischen Assistenten oder auch zum Altenpflegeassistenten zu machen. Gut, dass sie jetzt unterstützt werden, denn hohe Energiepreise belasten sie auch sehr stark. Wir haben einen möglichst unkomplizierten Weg für unsere Fachschülerinnen und Fachschüler gewählt."

So funktioniert die Antragstellung:

Den Studierenden und Pflegefachschülerinnen und Pflegefachschülern wird ein personalisierter Zugangscode, sowie separat und zeitversetzt eine PIN, über die jeweilige Einrichtung zugestellt. Alle anderen Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten den Zugangscode sowie separat und zeitversetzt eine PIN auf dem Postweg von der Senatorin für Kinder und Bildung. Mit diesen Daten kann die Einmalzahlung im Online-Portal "Einmalzahlung200.de" ab dem 15. März beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller ein BundID-Konto besitzen. Dieses kann ohne größeren Aufwand etwa über die Online-Funktion des Personalausweises, einer elektronischen Identifizierung (eID) eines europäischen Heimatstaats oder ein persönliches ELSTER-Zertifikat eingerichtet werden.

Auf der Homepage des Online-Portals "Einmalzahlung200.de" gibt es weitere Informationen rund um die Antragsstellung und das Verfahren. Ziel war es, beides so unkompliziert und gleichzeitig so sicher wie möglich zu gestalten.

Zum Hintergrund der Energiepreispauschale:

Zur Abfederung der hohen Energiepreise und Lebensunterhaltungskosten in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine haben Bund und Länder Entlastungspakete für die Bevölkerung auf den Weg gebracht. Zu diesen Entlastungsmaßnahmen zählt auch die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler, die am 1. Dezember 2022 in einer entsprechenden Ausbildungsstätte immatrikuliert oder zum Besuch angemeldet waren. Im Land Bremen sind rund 40.000 Studierende sowie etwa 5.300 Fachschülerinnen und Fachschüler antragsberechtigt.

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