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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Finanzierung einer Stark strukturierten Einrichtung steht

05.03.2024

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung (5. März 2024) der Finanzierung einer Stark strukturierten Einrichtung (SsE) für Menschen mit komplexen Hilfebedarfen als Baustein im Gemeindepsychiatrischen Verbund zugestimmt. "Wir stellen seit vielen Jahren fest, dass viele Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexen Hilfebedarfen außerhalb von Bremen in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden, weil es bisher für diese Zielgruppe in Bremen kein passendes Versorgungsangebot gibt. Eine gute sozialraumorientierte Versorgung ist ein zentraler Baustein unserer Psychiatriereform. Außerdem misst sich ein gutes Versorgungssystem immer auch daran, wie es mit den Schwächsten in der Gesellschaft umgeht und wenn die Bremerinnen und Bremer im Umland versorgt werden, haben wir weder die Aufsicht noch ein Mitspracherecht. Daher ist dieser Schritt längst überfällig und dringend notwendig", sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Die Kosten belaufen sich ab Inbetriebnahme pro Monat auf 250.000 Euro für 24 Plätze. Finanziert wird die Stark strukturierte Einrichtung über die Entgelte der Eingliederungshilfe, die bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration angedockt ist. "Angesichts des erheblichen Personaleinsatzes, der in einer solchen Einrichtung erforderlich ist, fallen mehr als zwei Drittel der Ausgaben allein für die Einkommen der Beschäftigten an", sagte Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Mit den Kostensätzen bewege sich Bremen im unteren Drittel vergleichbarer Einrichtungen in den übrigen Bundesländern. "Letztlich sind das Ausgaben, die wir bereits heute haben – verteilt auf eine Vielzahl von Einzelfällen. Mit der Stark strukturierten Einrichtung werden die Ausgaben jetzt gebündelt, die fachliche Begleitung und Aufsicht finden hier vor Ort statt."

Da Menschen mit komplexen Hilfebedarfen über einen Rechtsanspruch auf eine passgenaue Versorgung verfügen, hat eine Arbeitsgruppe mit verschiedenen Leistungserbringern unter der Leitung der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) und in Zusammenarbeit mit der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration ein Konzept für eine SsE entwickelt. Die Leistungserbringer sind die Arbeiterwohlfahrt Bremen, die Therapiehilfe Bremen und die Initiative zur sozialen Rehabilitation. Alle Leistungserbringer sind als zuverlässige Akteure in der ambulanten psychiatrischen Versorgung bekannt. Mit der Therapiehilfe ist zudem ein Leistungserbringer aus der Suchthilfe eingebunden, wodurch Synergien in der Verbindung des Psychiatrie- und Suchthilfesystem mitgedacht werden.

Mit der Implementierung einer SsE in Bremen verbleiben die Ausgaben der Eingliederungshilfe in der Stadt und im Land Bremen und werden so in den eigenen Strukturaufbau (zum Beispiel Schaffen von Arbeitsplätzen) investiert. Daneben ergeben sich durch eine engere räumliche Anbindung der Behandlung in Bremen unmittelbare Steuerungsmöglichkeiten, zum Beispiel in der Entscheidung im Übergang in eine weniger kostenintensive Wohnform. Darüber hinaus ist Bremen in die Verhandlung des Entgelts mit dem Leistungserbringer involviert.

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