"Obergrenze hilft uns bei der Bekämpfung von Geldwäsche im Profisport"
25.04.2024Angesichts des jüngst gefassten Beschlusses des Europäischen Parlaments, Barzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro zu verbieten, erklärt Justizsenatorin Claudia Schilling: "Eine Bargeldobergrenze begrüße ich außerordentlich. Sie hilft bei der Bekämpfung von Geldwäsche zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Erwerb von Luxusgütern oder Immobilien und sie hilft auch bei der Bekämpfung von Geldwäsche im Profisport. Durch Geldwäsche entgehen dem deutschen Staat und damit der Gesellschaft jährlich schätzungsweise 100 Milliarden Euro an Einnahmen. Zudem begünstigt Geldwäsche die Organisierte Kriminalität. Geldwäsche ist eine Bedrohung für unseren freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. Das ist ein unhaltbarer Zustand, an dem sich dringend etwas ändern muss. Jeder Schritt gegen die Geldwäsche ist hilfreich."
Mit dem europäischen Beschluss soll Geldwäsche erschwert werden. Er sieht vor, dass neben Banken und Casinos künftig auch Händlerinnen und Händler von Schmuck, Luxusautos und Privatflugzeugen ihre Kundinnen und Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden müssen. Ebenso sollen Profifußballvereine verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen. Diese werden in dem Beschluss ausdrücklich genannt.
"Ganz außerordentlich begrüße ich den Vorstoß des Europäischen Parlaments, auch den Profifußball in die Geldwäschebekämpfung einzubeziehen. Gerne erinnere ich in diesem Zusammenhang an die Gesetzesinitiative Bremens zur Bekämpfung der Geldwäsche im Profisport vor zwei Jahren. Hierbei haben wir bereits viel Aufmerksamkeit und Unterstützung auch abseits einer parlamentarischen Mehrheit gefunden. Es freut mich daher sehr, dass auf europäischer Ebene der seinerzeit von uns skizzierte Weg nun aufgegriffen wird. Schon 2007 wurde die Gefährdung des Profisports durch schmutziges Geld im Weißbuch der Europäischen Kommission klar benannt. In ihrem Bericht über die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von 2019 hat die Europäische Kommission dies noch einmal bekräftigt und die Mitgliedstaaten zum Handeln aufgefordert. Diese Aufforderung schlicht zu ignorieren und nicht wahrhaben zu wollen, dass auch der Sport in Deutschland in Gefahr ist, durch illegale Finanztransaktionen unterwandert zu werden, kann keine Lösung und keine angemessene Antwort der Politik sein", sagt Schilling und ergänzt: "Um es noch einmal klarzustellen: Es geht uns nicht um einen Generalverdacht gegen den Berufssport, sondern letztlich um dessen Integrität und damit um das ureigene Interesse der Vereine selbst."
Während der federführende Finanzausschuss dem Bundesrat im Februar 2022 klar empfahl, die Gesetzesinitiative in den Bundestag einzubringen, hatte der Wirtschaftsausschuss mehrheitlich für eine Vertagung des Themas gestimmt – und blockiert damit den Beschluss auf unbestimmte Zeit.
"Den nun bestehenden Beschluss des Europäischen Parlaments nehme ich zum Anlass, mit dem Thema erneut auf meine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern zuzugehen", so Schilling abschließend.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Stephanie Dehne, Pressesprecherin bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-2344, E-Mail: stephanie.dehne@justiz.bremen.de