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Der Senator für Finanzen

Bremen passt die Besoldung für Beamtinnen und Beamte an

Untere Besoldungsgruppen und kinderreiche Familien erhalten Zuschläge

28.05.2024

Bremen überträgt den Tarifabschluss vom 9.Dezember 2023 für die Beschäftigten des Landes zeitgleich und systemgerecht auf seine Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsberechtigten. Zugleich werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation berücksichtigt. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat heute (28. Mai 2024) beschlossen und an die zuständigen Gewerkschaften sowie Berufsverbände zur Stellungnahme weitergeleitet. Insgesamt entstehen für 2023 Mehrkosten in Höhe von 14,8 Millionen Euro, für 2024 sind es 37 Millionen Euro und für 2025 dann 136,8 Millionen Euro. Diese Mittel sind bereits in der entsprechenden Höhe in den Haushaltsentwürfen 2024/25 eingeplant.

Finanzsenator Björn Fecker: "Wir halten Wort bei der Tarifgarantie. Nach der Inflationsprämie wird nun auch das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Der hohe Abschluss war angesichts der Krisenfolgen vertretbar. Angesichts der schwierigen Finanzlage macht sich dies allerdings in den Folgejahren bemerkbar. Der finanzielle Spielraum wird dadurch spürbar verringert. Darüber sollten sich alle im Klaren sein."

Die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfes zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sind:

  • Rückwirkend zum 1. Oktober 2023 werden die Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge, die regelmäßig dynamisiert werden, um 1,85 Prozent erhöht. Dies gilt auch für die Anwärtergrundgehälter.
  • Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro sowie die Bezügebestandteile, die regelmäßig dynamisiert werden, um 4,76 Prozent erhöht. Diese Erhöhung gilt für die Versorgungsbezüge entsprechend. Die Anwärtergrundgehälter werden dann um 100 Euro erhöht.
  • Zum 1. Februar 2025 werden die Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge um 3,65 Prozent erhöht. Dabei wird die bereits zum 1. Oktober 2023 vorgenommene Besoldungserhöhung berücksichtigt. Im Ergebnis bleibt es somit bei einer inhaltsgleichen Übertragung (1,85 + 3,65 = 5,5 Prozent). Die Anwärtergrundbeträge werden um 50 Euro erhöht.

Das Bundesverfassungsgericht fordert vom Gesetzgeber, dass die Besoldung von Beamtinnen und Beamten einen Mindestabstand zur Grundsicherung von mindestens 15 Prozent haben muss. Mit Blick auf die gestiegenen Nominallöhne im Land Bremen im Jahr 2023 und die erfolgte Anhebung der Regelsätze beziehungsweise weiteren Erhöhungen der Bürgergeldleistungen seit 1. Januar 2024 besteht neben der Übertragung des Tarifergebnisses weiter Anpassungsbedarf, um eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen. Dafür werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Mit Wirkung vom 1. Dezember 2023 wird eine einmalige zusätzliche kinderbezogene Jahressonderzahlung mit den Bezügen für Dezember 2023 in Höhe von 830 Euro pro Kind gewährt.
  • Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 werden die einkommensabhängigen kinderbezogenen Familienergänzungszuschläge wie folgt erhöht: für das erste und zweite Kind jeweils um 170 Euro auf 375 Euro, für das dritte Kind um 120 Euro auf 375 Euro, ab dem vierten Kind um 170 Euro auf 385 Euro. Außerdem wird die Hinzuverdienstgrenze bei einer Familie mit zwei Kindern auf das Eineinhalbfache der Minijob-Grenze angehoben.
  • Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 wird schließlich der Erhöhungsbetrag des Familienzuschlags in der untersten Besoldungsgruppe A5 für das erste Kind auf monatlich 18 Euro und für jedes weitere Kind auf monatlich 40 Euro angehoben.

Über den Gesetzentwurf muss die Bürgerschaft im weiteren Verlauf noch abschließend entscheiden.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de