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Der Senator für Finanzen

Grundsteuer-Reform: Senat begrenzt Belastung

18.06.2024

Die Umsetzung der Grundsteuerreform befindet sich auf der Zielgeraden. Die Bewertung der Grundstücke und Immobilien in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ist zu rund 96 Prozent abgeschlossen. Die neuen Grundsteuerwerte bilden die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 2025. Bremen wendet dabei das Bundesmodell an.

Eine Analyse der Zahlen durch das Finanzressort hat ergeben: Würde Bremen die Bundesmesszahlen anwenden, käme es aufgrund der unterschiedlich starken Wertsteigerung bei Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken zu einer erheblichen Belastungsverschiebung. Die Bodenrichtwerte, die für die Ermittlung der Grundsteuerwerte berücksichtigt werden, sind in Wohngebieten deutlich höher als etwa in Gewerbegebieten. Folge: Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Wohnungen müssten ebenso wie Mieterinnen und Mieter gut 20 Prozent höhere Lasten schultern, während Nichtwohngrundstücke entlastet würden. Um diesen Effekt zu dämpfen, steuert der Senat mit Landessteuermesszahlen dagegen. Wohngrundstücke sollen wie bisher 53 Prozent des Gesamtaufkommens beisteuern, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Flächen 47 Prozent. Die Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz hat die Landesregierung heute beschlossen.

Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Die Grundsteuerreform ist eine Frage der Gerechtigkeit. Denn nur so ist sichergestellt, dass Eigentümer und Mieter von teuren Häusern auf teuren Grundstücken mehr bezahlen, als die von preiswerten Häusern auf preiswerten Grundstücken. Der Senat hält dabei Wort und setzt die Grundsteuerreform aufkommensneutral um. Eigentümer von Wohnimmobilien werden deshalb insgesamt nicht mehr bezahlen als vor der Reform. Das gleiche gilt für Eigentümer von Gewerbeimmobilien."

Finanzsenator Björn Fecker: "Mit den Landesmesszahlen bei der Grundsteuer-Reform federn wir für Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter zu hohe Belastungen ab. Das macht im Einzelfall mehrere hundert Euro pro Jahr aus. Der Senat setzt die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Reform ausgewogen um und sorgt für mehr Steuergerechtigkeit als bisher. Das wertbasierte Modell führt zu einer gerechten Verteilung der Steuerlast. Wer sich ein Haus oder eine Wohnung mit höherem Wert in zumeist attraktiven Lagen leisten kann, zahlt künftig mehr Grundsteuer, während andere weniger bezahlen müssen. Allen Unkenrufen zum Trotz bereichert sich Bremen nicht an der Reform, das Aufkommen bleibt neutral. Das hat der Senat versprochen und dieses Versprechen lösen wir ein."

Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt: "Das Ziel ist es, mit der Grundsteuer-Reform die Steuerlast gerechter zu verteilen. Das tun wir, indem wir über das bremische Landessteuermesszahlengesetz die Messzahlen des Bundes deutlich anders gewichten. Besitzerinnen und Besitzer von Wohnungen und Häusern werden im Land Bremen weniger stark belastet. Was zur Folge hat, dass auch Mieterinnen und Mieter keine zusätzliche Belastung durch erhöhte Nebenkosten tragen müssen. Besonders das ist für mich wichtig."

Hintergrund der Grundsteuer-Reform

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt. Als Begründung nannte das Gericht, dass die Einheitsbewertung auf Wertverhältnisse von 1964 (in den neuen Bundesländern sogar auf Wertverhältnisse von 1935) zurückgreift. Eine Aktualisierung der Werte ist seither nicht erfolgt. Die tatsächlichen Wertentwicklungen auf dem Grundstücksmarkt wurden nicht berücksichtigt. Das soll mit der Reform zur Grundsteuer behoben werden. In Bremen wie überall anders in der Republik auch. Wichtig dabei ist: Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll sich nicht verändern. Ab Januar 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben. Insgesamt mussten im Land Bremen 237.000 Grundstücke neu bewertet werden, auf Bremerhaven entfallen davon rund 35.000. Die Einnahmen aus der Grundsteuer belaufen sich in der Stadt Bremen aktuell auf rund 180 Millionen Euro, in Bremerhaven auf gut 32 Millionen Euro. Von der Grundsteuer sind neben Eigentümern und Eigentümerinnen auch Mieterinnen und Mieter betroffen, da sie auf die Nebenkosten umgelegt werden kann.

Das neue Grundsteuermodell

Zur Berechnung des Grundsteuerwertes zieht die Steuerverwaltung das Bewertungsgesetz des Bundes heran. Demnach fließen unter anderem der Wert des Bodens und eine pauschale Listenmiete in die Berechnung mit ein. Die Listenmieten wurden auf der Grundlage des Mikrozensus und unter Berücksichtigung des Mietpreisniveaus für jede Gemeinde festgelegt. Außerdem werden bei der Berechnung des Grundsteuerwertes die Grundstücksfläche, die Gebäudefläche, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes berücksichtigt. Diese Angaben wurden von den Bürgerinnen und Bürgern in ihrer Grundsteuererklärung für ihr Grundstück oder ihre Immobilie genannt. Nach diesem Bundesmodell berechnen insgesamt elf Bundesländer den Grundsteuerwert. Dieses Berechnungsmodell schafft mehr Steuergerechtigkeit. Denn besteuert wird der aktuelle Wert des Grundbesitzes auf der Basis einheitlicher Maßstäbe. Ziel ist es, dass das Aufkommen der Grundsteuer 2025 gegenüber 2024 in Bremen gleich bleibt. Für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer kann es aber zu Veränderungen bei der Höhe ihrer Grundsteuer kommen – einige werden mehr zahlen als bisher, andere dafür weniger.

Anpassung der Landesmesszahlen und der Hebesätze

Nachdem fast alle Grundsteuerwertbescheide erteilt sind, hat die Steuerverwaltung die sich daraus ergebenden Belastungen für die Grundstückseigentümer analysiert. Die Auswertungen zeigen: Die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Steuermesszahlen führen in Bremen zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken. Hintergrund ist, dass im neuen Recht erstmals die Bodenrichtwerte wesentlichen Einfluss auf die Grundsteuerwerte haben. Diese sind in Bremer Wohngebieten deutlich höher als zum Beispiel in Gewerbegebieten. Die Anwendung der Bundesmesszahlen würde dazu führen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken künftig fast 20 Prozent mehr des Grundsteueraufkommens schultern müssten. Aufgrund der Umlegbarkeit der Grundsteuer auf die Miete würden nicht nur Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, sondern auch Mieterinnen und Mieter belastet. Nichtwohngrundstücke hingegen würden stark entlastet.

Der Senat dämpft diesen Effekt. Um bei der derzeitigen Aufteilung der Grundsteuerbelastung zwischen Wohngrundstücken sowie Nichtwohngrundstücken beziehungsweise unbebauten Grundstücken von 53 Prozent zu 47 Prozent zu bleiben und um Belastungsverschiebungen zu vermeiden, müssen die Steuermesszahlen zu Gunsten von Wohngrundstücken angepasst werden. Konkret heißt das: Die Messzahl für Wohngrundstücke bleibt wie vorgesehen bei 0,31 Promille; die Messzahl für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke wird auf 0,75 Promille angehoben. Um Aufkommensneutralität sicherzustellen, muss der Hebesatz in der Stadt Bremen auf 755 Prozent (bisher 695 Prozent) festgelegt werden. Die Stadt Bremerhaven legt ihren Hebesatz selbst fest, das ist ihr Recht.

Die Faustformel zur Berechnung der Grundsteuer in der Stadtgemeinde Bremen lautet nach entsprechenden Beschlüssen:

Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus bei einem Grundsteuerwert von 200.000 Euro

GrundsteuerwertxSteuermesszahl 0,31 Promille=Grundsteuer- messbetragxHebesatz 755 Prozent=Grundsteuer pro Jahr
200.000 €x0,00031=62,00 €x7,55=468,10 €

Wie es weitergeht
Das Landesmesszahlengesetz wird im August zur 1. Lesung ins Parlament (Landtag) eingebracht. Im September ist zunächst die Befassung des Haushalts- und Finanzausschusses vorgesehen, ehe dann ebenfalls im September die 2. Lesung des Gesetzes in der Bremischen Bürgerschaft stattfindet. Das Hebesatzgesetz steht dann im November zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung der Stadtbürgerschaft. In Bremerhaven ist ebenfalls ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu neuen Hebesätzen erforderlich. Die Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich im Januar 2025 verschickt.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de