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Senatskanzlei

Bezahlkarte für Asylsuchende: Maximal 120 Euro Bargeld

21.06.2024

Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) hat sich gestern (20. Juni 2024) unter anderem mit der bundesweiten Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende befasst und sich auf weitere Einzelheiten verständigt. Bremen begrüßt ausdrücklich das mit der Bezahlkarte verbundene Ziel, den Verwaltungsaufwand der Kommunen zu minimieren. Angesichts der Lebensrealität der Menschen ist es aber weiterhin erforderlich, dass sie über Bargeld verfügen können.

Während die Mehrheit der Länder die Bargeldauszahlung auf maximal 50 Euro pro Person und Monat begrenzen will, haben sich drei Länder - darunter Bremen - gegen eine solche starre Regelung ausgesprochen, um die unterschiedlichen regionalen Rahmenbedingungen so besser abbilden zu können. Aus dem Kreis dieser Länder gab es den Vorschlag eines Bargeldkorridors zwischen 50 und 120 Euro. Bremen, das sich stets für eine nicht diskriminierende Ausgestaltung der Bezahlkarte ausgesprochen hat, hat sich diesem Vorschlag in einer Protokollerklärung angeschlossen.

Der Senat wird den maximalen Barbetrag auf 120 Euro im Monat festlegen.

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, E-Mail: christian.dohle@sk.bremen.de