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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

"Katastrophe vorerst aufgeschoben": Landesfrauenbeauftragte zur Lösung für Jobcenter-Geldnot

10.07.2024

"Es ist zu begrüßen, dass 354 AGH-Maßnahmen in Bremen wenigstens bis Ende des Jahres finanziert werden können. Zugleich ist das Problem damit jedoch nur verschoben und die Aussichten sind düster", kommentiert Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm die heute von den Trägern des Jobcenters vorgestellte Lösung für Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des Jobcenters, die aus Geldnot im Sommer abrupt hätten enden sollen. "Bei der nun angekündigten Priorisierung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung müssen die Auswirkungen auf besonders beanspruchte Gruppen wie zum Beispiel Alleinerziehende und Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund unbedingt mitberücksichtigt werden", so Wilhelm weiter.

"Für die Menschen in den Maßnahmen, aber auch für die soziale Infrastruktur in den Quartieren und die Träger ist die Katastrophe vorerst nur aufgeschoben. Aber dafür wird sie im kommenden Jahr umso deutlicher zutage treten", so Wilhelm mit Blick sowohl auf die heute präsentierte Lösung für das Bremer Jobcenter, das für die Weiterführung der AGH-Maßnahmen (Arbeitsgelegenheiten) bis Ende des Jahres auf Mittel des nächsten Jahres vorgreifen darf, aber auch mit Blick auf den Bundeshaushalt, der massive Kürzungen für Beschäftigungsförderung und Qualifizierung für das nächste Jahr vorsieht. So sollen in 2025 die Jobcenter in Bremen rund 18 Prozent und in Bremerhaven rund 17 Prozent weniger Geld bekommen. Dabei können bereits heute nicht alle Bedarfe mit den zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt werden konnten. Wilhelm betont, dass die komplette Ausschöpfung der gesamten Jahresmittel bereits im ersten Halbjahr zeige, wie hoch der Bedarf ist. Wilhelm: "Auf Bundesebene kündigt sich ein Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik an: mehr fordern, deutlich weniger fördern. Das trifft alle Personen, die auf Unterstützung beim Einstieg in den Arbeitsmarkt angewiesen sind, und vulnerable Gruppen wie Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte oder Alleinerziehende ganz besonders. Wenn das Jobcenter seinen Integrationsauftrag erfüllen soll, braucht es auch die entsprechenden Mittel dazu." Die Landesfrauenbeauftragte fordert die Bundesregierung auf, die angekündigten Kürzungen zurückzunehmen und entsprechend nachzusteuern.

Was bedeutet Verlängerung nur bis Jahresende für Beschäftigte und Träger?
Frauen in AGH-Maßnahmen arbeiten in Nähwerkstätten, Nachbarschaftscafés oder Gebrauchtwarenhäusern, sie erlernen hier die Sprache und gehen erste Schritte in Richtung Qualifizierung und Beschäftigung. Mit ihren Angeboten sorgen die Träger für eine soziale Infrastruktur in den Quartieren, die nicht nur den dort Arbeitenden, sondern allen Menschen im Stadtteil zugutekommt. "Wenn die Maßnahmen jetzt nur bis Ende des Jahres verlängert werden, statt wie sonst für weitere sechs Monate, muss dringend geklärt werden, ob so Qualifizierungen abgeschlossen werden können und wie die Träger sich auf die neue Situation einstellen", so die Landesfrauenbeauftragte.

Die akute Geldnot des Jobcenters betrifft auch die Ausgabe von Bildungsgutscheinen, über die Weiterbildungsmaßnahmen finanziert werden. "Dass die bereits ausgegebenen Gutscheine eingelöst werden können, ist absolut wichtig", so Wilhelm. "Aber dass keine weiteren Gutscheine vergeben werden, ist bitter. Das gilt nicht nur für Personen, die sich noch hätten weiterbilden wollen, sondern möglicherweise auch für die, die bereits einen Bildungsgutschein haben: Wenn wegen fehlender Auslastung der Kurse geplante Maßnahmen gar nicht zustande kommen können, weil die Träger auf eine Ausfinanzierung angewiesen sind. Sollte das Qualifizierungen wie die Pflegeassistenz oder die sozialpädagogische Assistenz treffen, so geht dies wieder zu Lasten einer ohnehin deutlich angespannten Infrastruktur in Pflege und Kinderbetreuung und natürlich der Teilnehmenden, darunter vielfach Frauen." Hier brauche es ebenfalls eine Klärung der Folgen für Träger und Teilnehmende.

Geplante Kürzungen wären verheerend – Bund muss umsteuern
"Auch wenn die akute Notsituation für Bremen vorerst abgewendet ist, drohen mit den hohen Kürzungen für alle Jobcenter ab 2025 massive Einschnitte bei der Arbeitsförderung: zu Lasten der besonders benachteiligten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt, aber auch der sozialen Infrastruktur, die mit öffentlich geförderter Beschäftigung organisiert wird und Beschäftigten wie Nutzenden Anlaufstellen, Struktur und Halt gibt. Dies betrifft Bremen, dann aber auch Bremerhaven. Das darf nicht sein – hier muss im Bundeshaushalt dringend umgesteuert werden. Bremen mit seiner besonderen Situation, dem hohen Anteil Zugewanderter, Erwerbsloser und Alleinerziehender muss hier besonders gesehen und berücksichtigt werden", so die Landesfrauenbeauftragte abschließend.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Susanne Gieffers, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der ZGF, Tel.: (0421) 361-6050,
E-Mail: susanne.gieffers@frauen.bremen.de