Beschäftigte in Gesundheitsfachberufen können bestimmte staatliche Weiterbildungen absolvieren, um qualifizierte Aufgaben in ihren Berufen wahrnehmen zu können. Die staatliche Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz hat dem Entwurf einer überarbeiteten Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte in einem Umlaufverfahren zugestimmt.
Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.: "Wir haben neue Fachweiterbildungen aufgenommen, die Hürden für den Einstieg in einer Fachweiterbildung abgesenkt und die Qualifikation der Praxisanleitung klarer geregelt. Indem wir künftig nicht mehr per Verordnung die Inhalte fest vorgeben, sondern die Entwicklung der Modulhandbücher in die Hände der Weiterbildungsstätten legen, ist uns ein kleiner Paradigmenwechsel gelungen. Die Veränderungen haben wir mit Weiterbildungsstätten breit diskutiert und können diese umfangreichen Anpassungen jetzt in Form einer neuen Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung rechtssicher abbilden."
Die Regelung der Weiterbildung der Gesundheitsfachberufe liegt in der Verantwortung der Länder. Die letzte Anpassung der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte wurde 2019 in geringem Umfang vorgenommen (Anpassung der Begrifflichkeiten und der Stundenzahl der berufspädagogischen Qualifikation für Praxisanleitende an die Vorgaben des Pflegeberufegesetzes). Eine grundlegende Reform wurde nicht vorgenommen, die letzte größere Anpassung erfolgte 2007.
In den letzten Jahren wurde von Seiten der Weiterbildungsstätten und Einrichtungen diverse Änderungsbedarfe geäußert, denen durch die Neufassung Rechnung getragen werden soll. Auf diese Bedarfe wurde nun insbesondere mit folgenden Anpassungen reagiert:
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de