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Der Senator für Finanzen

Achtung: Gefälschte Steuerbescheide im Umlauf

Finanzämter bitten um besondere Aufmerksamkeit in der Bevölkerung.

08.10.2024

Aktuell werden in Bremen in Papierform "Bescheide für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag" verschickt, die als Absender das Finanzamt Bremen – allerdings mit unzutreffender Anschrift – oder die "Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland" ausweisen. Die Empfängerinnen und Empfänger werden darin aufgefordert, kurzfristig binnen einer Woche Einkommensteuer nachzuzahlen.

An diesen Anhaltspunkten ist leicht zu erkennen, ob es sich bei der Post im Briefkasten um einen echten Steuerbescheid handelt:

  • Steuerbescheide werden immer durch das örtlich zuständige Finanzamt – je nach Wohnsitz das Finanzamt Bremen oder Bremerhaven – unter Angabe der zutreffenden und vollständigen Adresse erlassen. Für das Finanzamt Bremen lautet die Adresse Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen und für das Finanzamt Bremerhaven Rickmersstraße 90, 27568 Bremerhaven.
  • Eine Bezeichnung "Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland" wie auch das Siegel "Finanzamt – Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland" am Ende des gefälschten Bescheids existieren nicht.
  • Die Steuernummern in Bremen beginnen immer mit 60/xxx/xxxxx und in Bremerhaven mit 75/xxx/xxxxx.
  • Auf den Steuerbescheiden der bremischen Finanzämter sind ausschließlich Bankverbindungen bei der Deutschen Bundesbank angegeben. Daneben haben die Finanzämter die in dem Flyer Bankverbindungen der Bremer Finanzämter (pdf, 15.6 MB) angegebenen Bankverbindungen bei der Sparkasse Bremen beziehungsweise Weser-Elbe Sparkasse. Auf andere als diese Bankverbindungen sollten unter keinen Umständen Überweisungen getätigt werden.
  • Echte Bescheide der Finanzämter enthalten immer Erläuterungstexte, eine Rechtsbehelfsbelehrung und Datenschutzhinweise.
  • Auffällig sind in den gefälschten Bescheiden auch die angegebenen Telefon- und Telefaxnummern, welche nicht zum Ort – Bremen hat die Vorwahl 0421 und Bremerhaven die Vorwahl 0471 – passen.

Beim Erhalt von Dokumenten der bremischen Finanzämter wird zudem darum gebeten, die auf dem Dokument angegebene Steuernummer und Identifikationsnummer immer mit der eigenen Steuernummer und Identifikationsnummer abzugleichen. Bei Bedenken oder Auffälligkeiten sollte umgehend mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufgenommen werden.

Wem ein gefälschtes Dokument vorliegt, wird gebeten das zuständige Finanzamt zu informieren, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und keinesfalls eine Überweisung der angeblichen Steuerschuld vorzunehmen. So wird die Freie Hansestadt Bremen auch bei den bereits festgestellten Fälschungen verfahren.

Steuerpflichtige, die die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheides wählen, sind zusätzlich vor derartigen Betrügern geschützt. Bei der Bekanntgabe in elektronischer Form bekommen sie den Bescheid nicht auf dem Postweg übermittelt. Per E-Mail werden sie über die Bereitstellung des Bescheids zum Datenabruf benachrichtigt (ein Bescheid ist in dieser E-Mail nicht enthalten). Sie können sofort nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail den Bescheid oder die sonstigen Schreiben im PDF Format in "Mein Elster" beziehungsweise in der verwendeten Software abrufen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Juliane Kommer, Stv. Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.:(0421) 361-30622, E-Mail: juliane.kommer@finanzen.bremen.de