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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Tarifbindung im Land Bremen wird weiter gestärkt

Senat beschließt Änderungsverordnung zur Bestimmung von Mindestentgelten

05.11.2024

Tarifbindung ist ein verlässlicher Maßstab zur Gestaltung von guten Arbeitsverhältnissen. Dafür steht auch die 2022 durch den Bremer Senat initiierte umfassende Novellierung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes. Die Umsetzung dieser Reform startet nun offiziell: Am heutigen Dienstag, 5. November 2024, hat der Senat in Form einer geänderten Verordnung die Entgelttabellen und die entsprechende Zuordnung der Vergabeleistungen beschlossen.

Dazu Arbeitssenatorin Dr. Claudia Schilling: "Tarifbindung sichert faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Wir erhoffen uns im Zuge des Reformprozesses eine Stärkung der Tarifbindung. Das kommt sowohl den Beschäftigten als auch den Unternehmen zugute."

Für die Zuordnung der Entgelttabellen zu den sogenannten CPV-Codes (rund 3.600 mögliche Vergabeleistungen geprüft und davon circa 900 eindeutig zugeordnet) wurden rund 1.500 Tarifverträge der verschiedenen Branchen gesichtet und ausgewertet. Ab dem zweiten Quartal 2025 sollen weitere Vergabeleistungen zugeordnet werden.

Wichtige Eckpunkte der Reform sind außerdem:

  • Erweiterung des Anwendungsbereiches der Vergabe-Mindestentgelte auf den gesamten Dienstleistungsbereich. Darüber hinaus auch auf europaweite Aufträge sowie die Ausweitung über die bisher bestehenden Anwendungsbereiche Bauwesen und öffentliche Personennahverkehrsdienste auf alle öffentlichen Dienstleistungsaufträge. Durch die Erweiterungen können künftig mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den verbesserten Standards bei öffentlichen Aufträgen profitieren.
  • Einführung eines tätigkeitsspezifischen Mindestentgeltes. Es wird im Rahmen von Entgelttabellen durch den Senat als Rechtsverordnung jährlich festgelegt. Als Fundament dieser Entgelttabellen dienen die einschlägigen und maßgeblichen Branchentarifverträge mit Geltung im Land Bremen. Damit wird sichergestellt, dass die Bezahlung in den verschiedenen Branchen auf der Basis der Tätigkeiten und Qualifikationen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen und fair ist. Dies trägt nicht nur zur Verbesserung der Lebensqualität der Beschäftigten bei, sondern fördert auch die Wettbewerbsfähigkeit der tarifgebundenen Unternehmen in Bremen.
  • Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten zur Einhaltung der auf Basis der Mindestentgeltregelungen getroffenen Vertragsvereinbarungen durch die Sonderkommission Mindestentgelt. Durch die Ausweitung von Mitwirkungspflichten der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer sowie die Einführung eines stufenweisen Sanktionssystems können Kontrollen effektiver durchgeführt und Verstöße zielgenau geahndet werden.

Aus Sicht des Senats erfreulich ist die aktive Beteiligung des Deutschen Gewerkschaftsbunds und der Unternehmensverbände im Land Bremen an der Umsetzung der Reform in Form von sachverständigen Beiräten für die jeweiligen Vergabebereiche. Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz hat das Land Bremen auch im Bund Maßstäbe gesetzt. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem Bundestariftreuegesetz für öffentliche Auftragsvergaben des Bundes.

Grundsätzlich regeln Tariftreue- und Vergabegesetze, welche zusätzlichen Kriterien (neben den auftragsspezifischen) die öffentliche Hand bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigen kann. Dazu zählen insbesondere Tariftreue, Mindestlohn, ökologische oder soziale Kriterien.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361- 20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de