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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Schilling zum Urteil zum Ausbildungsunterstützungsfonds

16.12.2024

Das von der Bremischen Bürgerschaft im März 2023 verabschiedete "Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen" ist vereinbar mit der Landesverfassung. Das hat der Staatsgerichtshof an diesem Montag, 16. Dezember 2024, mit seinem Urteil bestätigt.

Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling: "Wir freuen uns, dass der Staatsgerichtshof unserer Rechtsauffassung in allen wesentlichen Punkten gefolgt ist. Der Ausbildungsunterstützungsfonds ist konform mit unserer Landesverfassung. Schön, dass wir nun Klarheit haben. Auf dieser Grundlage arbeiten wir jetzt weiter an der Umsetzung."

Die Urteilsbegründung und auch das Sondervotum werde man sich nun genau ansehen, sagte die Senatorin. Das Ziel und der Zeitplan des Fonds bleiben unverändert. "In einigen Branchen sehen wir schon jetzt, was es für Folgen hat, wenn gut ausgebildeter Nachwuchs und Fachkräfte fehlen", sagte die Senatorin. Auch in Bremen gebe es viele unbesetzte Ausbildungsstellen und zu vielen jungen Menschen fehle der Berufsabschluss. "Deshalb ist es ein zentrales Ziel, dass wir mehr Jugendliche in Ausbildung bringen und sie dabei unterstützen, dass sie diese auch erfolgreich absolvieren. Dafür wollen wir mit dem Ausbildungsunterstützungsfonds sorgen. Gleichzeitig wollen wir mit dem Ausbildungsunterstützungsfonds auch den Ausbildungsbetrieben helfen. Denn der Fonds und die über ihn finanzierten Maßnahmen setzen da an, wo Betriebe, insbesondere kleinere, alleine nicht mehr weiterkommen."

Ziele und Maßnahmen des Ausbildungsunterstützungsfonds

Die Ziele des Ausbildungsunterstützungsfonds sind:

  • Verringerung der unvermittelten Bewerberinnen und Bewerber und der unbesetzten Ausbildungsplätze
  • Unterstützungsangebote für Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei Auszubildenden mit besonderen Herausforderungen
  • Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen
  • Erhöhung der Bereitschaft der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land Bremen zur Ausbildung, vor allem durch Verminderung der Investitionsrisiken bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen

So werden die Beiträge zum Ausbildungsunterstützungsfonds berechnet

Der Ausbildungsunterstützungsfonds finanziert sich durch eine Umlage über alle Unternehmen im Land Bremen mit einer Arbeitnehmerbruttolohnsumme von mehr als 135.000 Euro im Jahr und mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Sie zahlen pauschal 0,27 Prozent der Arbeitnehmerbruttolohnsumme (bereinigt um maßgebliche Sonderzahlungen) in den Fonds ein und erhalten pro Ausbildungsvertrag einmal jährlich eine Summe von 2.250 Euro wieder zurück. Die verbleibende Summe von knapp 6,5 Millionen Euro soll für Maßnahmen verwendet werden, von denen die Auszubildenden und die ausbildenden Firmen profitieren.

Beispiel für die geplanten Maßnahmen

Ein Beispiel für die geplanten Maßnahmen ist eine Einführungswoche für Auszubildende – vergleichbar mit Veranstaltungen für Erstsemester an Hochschulen oder Universitäten. "Die Woche soll erstes Wissen über den Beruf vermitteln, gegenseitige Betriebsbesuche ermöglichen und den Ausbildungsbeginn mit positiven Erlebnissen besetzen", sagte die Senatorin. Das Angebot richte sich vornehmlich an kleine und mittlere Unternehmen. Zunächst soll es die Einführungswoche in den vier Berufen Anlagenmechaniker, Maler und Lackierer, Koch sowie zahnmedizinischer Fachangestellter (m/w/d) geben. In diesen Berufen sieht der Verwaltungsrat, der dem Ausbildungsunterstützungsfonds vorsteht, besonderen Unterstützungsbedarf der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgrund von hohen Vertragslösungsquoten, schwachen Abschlussprüfungen oder mangelnder Nachfrage an Ausbildungsplätzen.

Insgesamt steht die Unterstützung der Betriebe bei den Maßnahmen, von denen ein Drittel in Bremerhaven umgesetzt werden soll, im Vordergrund: Ab dem Ausbildungsjahr 2025/2026 sollen etwa auch Ansprechpersonen in den Betrieben dafür sorgen, dass aufkommende Probleme der Auszubildenden wie etwa Motivationseinbrüche oder Orientierungsschwierigkeiten möglichst frühzeitig bearbeitet werden. Unterstützung sollen die Betriebe auch bei Berufsorientierungsveranstaltungen erhalten. "Bei einer Vertragslösungsquote von derzeit fast einem Drittel im Schnitt aller Ausbildungen sind das wichtige Ansätze", sagte Dr. Claudia Schilling. "Sie fördern die Passgenauigkeit, stabilisieren die jungen Menschen und erhöhen insbesondere für die Arbeitgeber die Erfolgsaussichten ihrer Fachkräftesicherung. Das kann nicht nur ein wichtiger Baustein für mehr Zufriedenheit im Betrieb sein, sondern Ausbildung auch effizienter machen."

Zum allgemeinen Zeitplan

Die Betriebe müssen nun ab Anfang 2025 ihre Daten über ein digitales Meldeportal eintragen. Eine Kurzanleitung und begleitende Information zum Ablauf wird zusätzlich versendet. Das Portal liefert direkt bei der Eingabe einen schnellen Überblick über die zu leistende Summe an den Fonds beziehungsweise die zu erwartende Erstattung aus dem Fonds. Die Vergabe der Maßnahmen ist sukzessive voraussichtlich ab dem Sommer 2025 geplant.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361- 20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de