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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Mehr als 70 Maßnahmen für den Schutz vor Gewalt

Dritter Fortschrittsbericht Landesaktionsplan Istanbul-Konvention liegt vor

06.03.2025

In der Woche vor dem Internationalen Frauentag (8. März 2025) hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz den dritten Fortschrittsbericht zum Bremer Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorgelegt. 71 der 2022 festgelegten 75 Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt wird der Senat bis zum Ende der Laufzeit des Aktionsplans in 2025 umsetzen. Für den Aktionsplan stehen in diesem Jahr Mittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro zur Verfügung.

Nach Abschluss des dritten Jahres der Umsetzung des Landesaktionsplans befinden sich viele Maßnahmen auf der Zielgeraden. Dazu sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Im Jahr 2024 gab es weitere wichtige Schritte, um die Situation gewaltbetroffener Frauen und Mädchen im Land Bremen zu verbessern. Dazu zählen unter anderem die Eröffnung der Gewaltschutzambulanz, der Start der StoP-Projekte für Stadtteile ohne Partnergewalt und der Ausbau der Angebote für Täter und Täterinnen. Bis Ende 2025 werden wir insgesamt 71 Maßnahmen realisiert haben – ein Ergebnis, das für den übergreifenden Erfolg des Bremer Landesaktionsplans spricht. Möglich macht dies nur das große Engagement der beteiligten Ressorts, des Betroffenenbeirats, der Fachleute im Schutz- und Hilfesystem und in den beteiligten Arbeitsgruppen sowie der Bremerinnen und Bremer. Bei Ihnen allen möchte ich mich herzlich bedanken."

Auch der im Dezember 2024 veröffentliche Monitor zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) bewertet viele Aspekte des Bremer Landesaktionsplans positiv. Er bietet eine erste Grundlage, um den Plan 2025 zu evaluieren und ab 2026 fortzuschreiben. Voraussetzung dafür bleibt jedoch eine nachhaltige Finanzierung auch über das Jahr 2025 hinaus.

Für eine auskömmliche Finanzierung setzt sich Senatorin Bernhard ein: "In einer Zeit, in der die Idee vom starken Mann politisch wie gesellschaftlich mehr und mehr verfängt, ist es umso wichtiger für die Rechte und den Schutz von Frauen und Mädchen einzustehen und diese auszubauen. Warum eine Verstetigung der Angebote bitter nötig ist? Jede dritte Frau in Deutschland erlebt im Laufe ihres Lebens physische oder sexualisierte Gewalt, jede Vierte erlebt Gewalt in der Partnerschaft. Das ist schlichtweg nicht hinnehmbar. Mit Sorge blicke ich auf den 10. März, wenn die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 vorgestellt wird. Zur Erinnerung: Laut der Statistik für 2023 wurden im Land Bremen 2.729 Frauen Opfer häuslicher Gewalt. Dabei muss von einer sehr viel höheren Dunkelziffer ausgegangen werden."

Zu den Schwerpunkten ab 2024 gehört zum Beispiel das Pilotprojekt "StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt" in Bremen-Tenever und in Bremerhaven-Geestemünde. Das Ziel von StoP: Nachbarschaften und Gewaltbetroffene so zu stärken, dass die Themen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt ansprechbar werden. Frauen sollen in die Lage versetzt werden, ohne Scham darüber zu reden und sich Hilfe zu holen, die eine aufmerksame und informierte Nachbarschaft auch anbieten kann.

Im Rahmen des Landesaktionsplans werden auch bestehende Beratungsangebote unterstützt, um die effektive Arbeit des Hilfe- und Unterstützungssystems zu fördern und Lücken schließen sollen. Finanziell stärker gefördert wird unter anderem der Verein Männer gegen Männergewalt, der gewalttätige Jungen und Männer dabei unterstützt, ein Leben ohne Gewaltausbrüche zu führen. Ziel des Vereins ist die Beendigung von häuslicher Gewalt und der Schutz der Betroffenen. 2023 wurden 17 Männer und zwei Jugendliche in 360 Stunden beraten (Zahlen für 2024 liegen noch nicht vor). Neu aufgestellt wird die Beratung und Fortbildung zur Prävention und zum Umgang mit weiblicher Genitalbeschneidung. In 2023 wurden 31 betroffene Frauen beraten. Es fanden 13 Schulungen für Fachkräfte sowie sechs Infoveranstaltungen statt (Zahlen für 2024 liegen noch nicht vor).

Eröffnet werden konnte im April 2024 auch die Gewaltschutzambulanz am Klinikum Bremen-Mitte. Sie bietet Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt die Möglichkeit, Verletzungen für einen etwaigen Prozess oder für Schadensansprüche vertraulich und rechtssicher zu dokumentieren und die Dokumentation aufbewahren zu lassen. Betroffene werden zudem beraten und auf weitere Anlaufstellen im Hilfesystem aufmerksam gemacht. Seit der Eröffnung haben 188 Betroffene das Angebot in Anspruch genommen, die untersuchten Erwachsenen waren im Durchschnitt 35.9 Jahre alt und zu 86 Prozent weiblich (Stand 28.02.2025). Auch haben die Mitarbeiterinnen der Gewaltschutzambulanz bislang 86 Vorträge und Schulungen gehalten beziehungsweise durchgeführt sowie rund 34.000 Flyer und Infomaterial verteilt.

Der 2022 vom Senat beschlossene Bremer Landesaktionsplan "Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen" umfasst insgesamt 75 Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen. Die Laufzeit der Gesamtstrategie beträgt vier Jahre. Von 2022 bis 2025 hat der Senat für den Aktionsplan Mittel in Höhe von 3,15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die die beteiligten Ressorts durch eigene Haushaltsmittel ergänzen.

Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie von häuslicher Gewalt. In Deutschland ist die Istanbul-Konvention für Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber, Gerichte und Behörden im Bund, in den Ländern und Kommunen seit Februar 2018 rechtlich bindend.

Weitere Informationen zum dritten Fortschrittsbericht zum Bremer Landesaktionsplan Umsetzung Istanbul-Konvention unter diesem Link: bremen-sagt-nein.de.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de