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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Protokollerklärung: "Gemeinsames Datenhaus darf nicht zu einer verdachtsunabhängigen Überwachung führen"

21.03.2025

Die Freie Hansestadt Bremen hat eine Protokollerklärung zur heutigen Entschließung des Bundesrates zu TOP 10 der 1052. Sitzung des Bundesrates am 21. März 2025 "Priorisierung, auskömmliche Finanzierung und rechtssichere Implementierung eines gemeinsamen Datenhauses für die Informationsverarbeitung der Polizeien des Bundes und der Länder - Neuausrichtung polizeilicher IT (P20) sowie interimsweise zeitnahe Bereitstellung einer gemeinsam betriebenen automatisierten Datenanalyseplattform" abgegeben, um auf die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht hinzuweisen.

Darin macht die Freie Hansestadt Bremen deutlich, dass die Implementierung eines gemeinsamen Datenhauses zur Informationsverarbeitung sowie die interimsweise Bereitstellung einer automatisierten Datenanalyseplattform nicht zu einer verdachtsunabhängigen Überwachung führen darf. Speziell besonders sensible Daten dürften in diesem Zusammenhang nicht grenzenlos und ohne Konturierung tatbestandlicher Voraussetzungen herangezogen werden.

Nach Ziffer 1 sollen Gesundheitsdaten, erwerbsbiographische Daten und polizeilich abrufbare Daten in ein automatisiertes System eingeführt werden, um "Gefährdungsmarker" zu setzen und zu gewichten.

Dazu Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Die Besonderheiten gesundheitlichen Handelns werden in der vorliegenden Entschließung nicht ausreichend bedacht. Gesundheitsdaten werden erhoben, um die Behandlungen der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Vor allem bei psychischen Erkrankungen ist ein Vertrauensverhältnis zwischen den behandelnden Personen und den Patientinnen und Patienten wichtig, damit die Behandlung gut verläuft. Die ärztliche Schweigepflicht muss hier auf jeden Fall gewahrt bleiben."

Darüber hinaus erklärt die Freie Hansestadt Bremen, dass neben der Einhaltung der Schweigepflicht nach §203 StGB auch die Verwendung besonders sensibler personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gemeinsamen Nutzung von Systemen zur automatisierten Datenanalyse beachtet und dementsprechend gehandelt wird.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de