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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt nur Spitze des Eisberges

Bundesweiter Anstieg bei Vergewaltigungen und sexueller Nötigung/Übergriffen

02.04.2025

Heute (2. April 2025) veröffentlichte das Bundesministerium des Inneren und für Heimat die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025. Ein dort erfasster Tatbestand ist Vergewaltigung und sexuelle Nötigung/Übergriffe. Hier gab es einen Anstieg von 9,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die PKS bündelt die Fallzahlen der Bundesländer, entsprechend fließen auch die des Bundeslandes Bremen ein.

Bei dem Straftatbestand Vergewaltigungen und sexuelle Nötigung/Übergriffe weist die Statistik für das Jahr 2024 für das Land Bremen im Vergleich zum Jahr 2023 einen leichten Anstieg von einem Prozent auf, bei Partnerschaftsgewalt einen Rückgang von sechs Prozent. Allerdings gab es im Bereich der Partnerschaftsgewalt einen drastischen Anstieg im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022, nämlich um 36 Prozent. Die Fallzahlen verharrten hier also im Jahr 2024 auf sehr hohem Niveau.

Geschlechtsspezifische Gewalt: Viele Straftaten werden nicht erfasst
Sich nur die absoluten Zahlen der PKS anzusehen greift zu kurz. So erklärt die senatorische Behörde für Inneres, in den Jahren 2023 und 2024 seien die Fallzahlen in der Statistik gestiegen, da Bearbeitungsrückstände aus den Jahren zuvor abgearbeitet werden konnten. In die Statistik fließen nämlich nur die Straftaten ein, die von der Polizei abschließend bearbeitet wurden.

Bei geschlechtsspezifischer Gewalt kommt ein weiterer wichtiger Faktor hinzu. Denn es können in der PKS nur die Taten berücksichtigt werden, die der Polizei bekannt sind. Das sogenannte Hellfeld. Dem gegenüber stehen die nicht angezeigten Straftaten, das Dunkelfeld. Dieses ist bei Partnerschaftsgewalt und insbesondere bei sexualisierter Gewalt besonders groß, da nur sehr wenige der Betroffenen sich für den Weg zur Polizei entscheiden. Laut des ersten periodischen Sicherheitsberichts des Landes Bremen vom Februar 2024 wird bei Sexualdelikten nur in 2,5 Prozent der Fälle überhaupt Anzeige erstattet. Verglichen mit anderen Straftatbeständen ist dies mit Abstand die niedrigste Anzeigen-Quote.

Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz sagt hierzu: "Aufgrund des großen Dunkelfeldes zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik nur die absolute Spitze des Eisberges. Wir müssen daher von einer viel höheren Zahl von sexualisierter Gewalt gegen Frauen in unserem Bundesland ausgehen. Die Statistik führt uns jährlich vor Augen, dass geschlechtsspezifische Gewalt fest in unserer Gesellschaft verwurzelt ist. Wir dürfen in unseren Bemühungen, diese Gewalt zu verhindern und Betroffenen Schutz und Hilfe zukommen zu lassen, daher nicht nachlassen. Das Land Bremen hat mit seinem Landesaktionsplan Frauen und Kinder vor Gewalt schützen für die Jahre 2022 – 2025 bereits wichtige Maßnahmen umgesetzt, wie beispielsweise die Gewaltschutzambulanz und wir werden weiter an der Fortschreibung des Aktionsplans arbeiten."

Katharina Kunze, stellvertretende Landesfrauenbeauftragte: "Vielen der betroffenen Frauen fällt es nach einer solchen Tat schwer, darüber zu sprechen oder sich Hilfe zu holen. Aber auch die Angst vor einem Strafverfahren, mangelndes Vertrauen in die Justiz und die damit verbundene emotionale Belastung können abschrecken. Deshalb ist es Zeit, dass die Scham endlich die Seite wechselt und anerkannt wird, dass die Schuld nicht bei den Betroffenen von sexualisierter Gewalt liegt. Es muss gesellschaftlich verstanden werden, dass es keine Rolle spielt, was eine Frau zum Tatzeitpunkt getragen hat oder wann sie sich wo aufgehalten hat. Die Schuld liegt alleinig beim Täter".

Unterstützungsangebote nutzen
Damit mehr Fälle sexualisierter Gewalt angezeigt werden, ist die Unterstützung der Betroffenen wichtig. Hierfür gibt es unterschiedliche Angebote wie beispielsweise die psychosoziale Prozessbegleitung, die eine professionelle Begleitung während des gesamten Strafverfahrens bietet. Oder Hilfen, die über das Opferentschädigungsgesetz geregelt werden, dies können Beratungsangebote, aber auch Behandlungs- und Therapieangebote sein. Um Betroffenen über alle mit einer Anzeige verbundenen Schritte und über Anlaufstellen und Unterstützungsangebote zu informieren, arbeitet die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) aktuell an einer Informationsbroschüre, die im Herbst 2025 veröffentlicht werden soll.

Eine wichtige Anlaufstelle im Land Bremen ist zudem die im April 2024 eröffnete Gewaltschutzambulanz. Betroffene von sexualisierter Gewalt können hier Verletzungen schriftlich und fotografisch dokumentieren lassen und anschließend entscheiden, ob sie Anzeige erstatten möchten. Die dort dokumentierten Beweise können bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden, sodass Betroffene auch zu einem späteren Zeitpunkt und ohne Zeitdruck Anzeige erstatten können.

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