Ab dem Schuljahr 2025/2026 führt Bremen dauerhaft die systemische Schulbegleitung ein mit dem Ziel, alle Kinder gemeinsam beschulen zu können. Das hat der Senat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag (8. April 2025) entschieden. Für Familien entfallen damit langwierige Verfahren zur Beantragung individueller Schulbegleitungen, denn betroffene Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich soziales Verhalten erhalten sofort Hilfe als Teil des schulischen Unterstützungskonzepts. Hintergrund für das neue Programm sind die positiven Ergebnisse einer Pilotphase, die im Schuljahr 2022/2023 gestartet ist.
Die Senatorin für Kinder und Bildung, Sascha Karolin Aulepp: "In der inklusiven Schule werden alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam beschult. Jedes Kind ist verschieden, und alle brauchen unterschiedliche Unterstützung, aber alle gehören in der Klassengemeinschaft zusammen. Das, was sie für ihre Entwicklung und ihre Lernerfolge brauchen, bekommen sie am besten durch Menschen, die in der Klasse für alle Kinder da sind, im Team und aus einer Hand. Die Erfahrungen mit der systemischen Ausstattung mit Schulbegleitungen zeigen: Das gelingt im Interesse der Kinder dann, wenn alle an den Schulen Beschäftigten auf Augenhöhe miteinander als Team arbeiten, und wenn wir den Assistenzkräften gute Beschäftigungsbedingungen bieten können."
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling, betont: "Der Weg der systemischen Ausstattung an Schulen ist für uns der entscheidende Schritt zu einer Inklusion, die ihren Namen wirklich verdient. Das Modell wirkt der Ausgrenzung einer ganzen Gruppe von Kindern und Jugendlichen effektiv entgegen und vermittelt ihnen die Gewissheit, dazuzugehören."
Bereits seit langem werden den Grundschulen in Bremen für den Förderbereich Lernen, Sprache und Verhalten sonderpädagogische Lehrerwochenstunden für den Unterricht systemisch zugewiesen, das heißt, sie werden als Unterstützungsleistung im System vorgehalten und schulintern zugeteilt, ohne dass eine individuelle Geltendmachung von Rechtsansprüchen erforderlich wird. Zum Schuljahr 2022/23 wurde in einem weiteren Schritt mit dem Einstieg in eine systemische Ausstattung auch im Bereich der Teilhabe bei (drohendender) seelischer Behinderung begonnen.
In einer Pilotmaßnahme testeten ab dem Schuljahr 2022/2023 Bremer Grundschulen dieses Modell, bei dem Fachkräfte für Inklusion und Assistenzkräfte bedarfsgerecht zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen eingesetzt werden.
Die erste Pilotphase startete für die Jahrgänge 1 bis 4 in drei Grundschulen im Bremer Westen. Ab dem Schuljahr 2023/2024 wurde die Pilotphase auf die Jahrgänge 1 und 2 der zwölf weiteren Grundschulen ausgeweitet. Die Pilotphase wurde von der Senatorin für Kinder und Bildung sowie der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration mit Unterstützung externer Evaluationspartner wie der Universität Wuppertal und der Universität Bielefeld begleitet.
"Die systemische Unterstützung hat sich in der Pilotphase als echtes Erfolgsmodell herausgestellt", sagte Senatorin Dr. Schilling. "Durch die systemische Ausstattung werden tatsächlich kaum noch Individualbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen benötigt." Ausnahmen bilden etwa Kinder mit einem besonders hohem Grad von Autismus. Während die Versorgungsquote bisher nur bei etwa 60 Prozent lag, können nun, abgesehen von wenigen begründeten Ausnahmen, alle Kinder mit Förderbedarf systemisch betreut werden.
Schulleitungen und Lehrkräfte sowie auch Eltern bewerten die Maßnahme sehr positiv. Die Schulen können flexibel auf akute Problemlagen reagieren und profitieren durch eine Entlastung des Unterrichtspersonals, was zu einer besseren Nutzung der Unterrichtszeit und letztlich zu einer Verbesserung der Lernergebnisse führt. Auch der ZEB (Zentraler Elternbeirat Bremen) lobt das Modell als "wirksamen Beitrag zur Verwirklichung der Inklusion aller Kinder im Bereich schulischer Bildung."
Die geplante Ausweitung des Modellprojekts erfolgt ab dem Schuljahr 2025/2026 schrittweise. Zu den aktuell 15 Pilot-Grundschulen können bis zu 25 weitere Grundschulen ab dem kommenden Schuljahr mit den Jahrgängen 1 und 2 hinzukommen. Zunächst wird das Programm auf alle Grundschulen der Sozialindizes 4 und 5 ausgeweitet. Weitere Grundschulen anderer Sozialindizes sowie erste Oberschulen, insbesondere im Bremer Westen, folgen ab dem Schuljahr 2025/26, um die Kontinuität der Unterstützung auch für Schülerinnen und Schüler im Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule sicherzustellen. Geplant ist die Verstetigung der systemischen Schulbegleitung, sowohl für den Bereich der (drohenden) seelischen Behinderung (§ 35a SGB VIII), als auch der körperlich-motorischen Behinderung (§ 112 SGB IX).
Die Kosten des Programms belaufen sich auf 3,8 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025. Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration trägt von dieser Summe drei Millionen Euro, 800.000 Euro finanziert die Senatorin für Kinder und Bildung. Dieses Budget umfasst die Fortsetzung der Pilotmaßnahmen bis Juli 2025 sowie die Erweiterung des Programms im darauffolgenden Schuljahr 2025/2026.
Sukzessive sollen in den nächsten Jahren alle Grund- und Oberschulen der Stadtgemeinde Bremen systemisch versorgt werden. Mit diesen weiterführenden Schritten werden die Gremien gesondert befasst. Als nächstes Gremium beschäftigt sich die Städtische Deputation für Kinder und Bildung in ihrer Sitzung am 13. Mai mit der geplanten Ausweitung der Systemischen Ausstattung an Schulen.
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