Bremen schützt Jugendliche | Bis zu 5.000 Euro Bußgeld möglich
08.04.2025Der Bremer Senat hat heute (8. April 2025) beschlossen, den Verkauf und die Abgabe von Distickstoffmonoxid ("Lachgas") an Minderjährige zu verbieten. Zudem wird der Verkauf des Gases in Kiosken, Tankstellen, Zeitungsverkaufsstellen sowie aus Automaten grundsätzlich untersagt.
Lachgas wird zunehmend von Jugendlichen zum Rausch missbraucht, indem es eingeatmet wird. Der Konsum birgt erhebliche Gesundheitsrisiken wie Erfrierungen im Gesicht und an den Händen, durch Sauerstoffmangel induzierte Bewusstlosigkeit, Lähmungen und Nervenschädigungen sowie ein psychisches Abhängigkeitspotenzial. Besonders gefährlich sind langfristige neurologische Schäden und Halluzinationen, Angstzustände und Atemdepressionen (Ersticken), vor allem in Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen.
Innensenator Mäurer: "Wir gucken da nicht länger zu!"
Bei Verstößen gegen die neue Verordnung drohen empfindliche Bußgelder bis zu 5000 Euro. "Das Ordnungsamt wird im Rahmen der bereits bestehenden Jugendschutzkontrollen die Einhaltung der Vorschriften überprüfen", erklärt Bremens Innensenator Ulrich Mäurer. "Mit dieser Verordnung schließen wir eine wichtige Regelungslücke zum Schutz unserer Jugendlichen", so der Senator. "Die leichte Verfügbarkeit hat zu einem Anstieg des Konsums geführt. Dem wollen wir nicht länger zusehen."
Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, betont: "Die gesundheitlichen Folgen von Lachgaskonsum werden oft unterschätzt. Da das Nervensystem junger Menschen noch nicht vollständig entwickelt ist, sind die Gesundheitsrisiken durch Lachgas für sie besonders hoch. Der regelmäßige Missbrauch kann vor allem zu dauerhaften Nervenschäden führen. Mit dieser Verordnung setzen wir ein klares Signal für den Gesundheitsschutz, bis eine bundesweite Regelung erfolgt."
Vom Verbot ausgenommen ist die medizinische Verwendung von Lachgas auf ärztliche Verordnung. Die heute beschlossene Verordnung tritt nach Zustimmung der Bremischen Bürgerschaft in Kraft.
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