Sie sind hier:

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Senatorin Schilling: "Den Rechtsstaat weiter stärken"

Anwaltsrechtsschutz: Justizsenatorin bedauert Entscheidung des Bundesrats

19.12.2025

Anlässlich der heutigen (19. Dezember 2025) Entscheidung des Bundesrats, die Initiative von Bremen und Rheinland-Pfalz zur Aufnahme des Rechts auf einen unabhängigen anwaltlichen Beistand in das Grundgesetz abzulehnen, erklärt Justizsenatorin Claudia Schilling: "Weltweit müssen wir gegenwärtig erleben, dass der Rechtsstaat unter den Druck populistischer und autoritärer Bewegungen gerät. Ein zentrales Ziel dieser Bewegungen ist die Schwächung der Gewaltenteilung und namentlich einer unabhängigen Justiz – das dürfen wir nicht zulassen."

Schilling weiter: "Statt Herrschaft des Rechts ist das Recht des Stärkeren das Ziel von Populisten. Dabei zeigt nicht zuletzt das Vorgehen der Trump-Administration gegen unabhängige Rechtsanwaltskanzleien, dass der fachlich fundierte, unabhängige Rechtsrat und die Gewährung effektiven Rechtsschutzes den autoritären Bewegungen ein besonderer Dorn im Auge ist. Die unabhängige anwaltliche Beratung muss als ganz wesentliches Element des Zugangs zum Recht für jedermann weiter gestärkt werden." Aktuell ist das Recht auf anwaltlichen Beistand in der Bundesrechtsanwaltsordnung festgeschrieben, es könne mit einfacher Mehrheit geändert werden und radikale politische Kräfte könnten genau hier die Axt anlegen, so die Justizsenatorin.

Und sie betont weiter: "Wir müssen unseren demokratischen Rechtsstaat resilient aufstellen. Hier sind wir mit der Verfassungsreform der vergangenen Legislaturperiode zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts bereits ein gutes Stück vorangekommen. Was aber noch fehlt ist die Absicherung unabhängigen Rechtsrates durch die Anwaltschaft – wodurch sachhaltiger Rechtsschutz oftmals überhaupt erst ermöglicht wird. Das Recht auf einen unabhängigen anwaltlichen Beistand im Grundgesetz abzusichern, damit es nur durch eine Zweidrittelmehrheit geändert werden kann, wäre hierfür ein wichtiger Baustein. Was uns heute selbstverständlich erscheinen mag, kann schon in Kürze zur Debatte stehen. Auch die Beratungshilfe nach Bundesrecht und vergleichbare Länderleistungen sollten berücksichtigt werden, um Mittellose und Personen mit geringem Einkommen zu schützen", so Justizsenatorin Schilling. "Der Schritt, sich von einer Anwältin oder einem Anwalt rechtlich beraten zu lassen, darf nicht von finanziellen Hürden oder dem eigenen Bankkonto abhängen. Der Rechtsstaat schützt jedermann. Der Zugang zum Recht ist nicht zuletzt eine soziale Frage."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Stephanie Dehne, Pressesprecherin bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-2344, E-Mail: stephanie.dehne@justiz.bremen.de