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Der Senator für Kinder und Bildung

Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung startet wie geplant

Oberverwaltungsgericht bestätigt Entscheidungsrecht des Senats

07.01.2026

Der Senator für Kinder und Bildung, Mark Rackles, begrüßt die heutige (7. Januar 2026) Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Das OVG hat klargestellt, dass dem Senat das Letztentscheidungsrecht zum Zeitpunkt der Einführung einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung (AZE) und deren technische Umsetzung an Bremens Schulen zusteht. Dies hatte der Personalrat Schulen (PR-S) angezweifelt. Die Frage wie das Verfahren ausgestaltet wird, unterliegt den Regeln der Mitbestimmung.

Der Senator für Kinder und Bildung, Mark Rackles: "Wir begrüßen die Klarstellung des Oberverwaltungsgerichts. Das OVG hat uns in den grundlegenden Punkten zugestimmt, wann wir die Arbeitszeiterfassung starten. Unser Ziel bleibt es, ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung zum Schuljahr 2026/27 an Bremer und Bremerhavener Schulen zu starten. Wir wollen eine praxisnahe Lösung für verschiedene Schulformen schaffen, die wir im engen Austausch mit Lehrkräften und unter Einbindung der Interessenvertretungen erproben. Andere Bundesländer verfolgen das Projekt bereits mit großem Interesse."

Zeitliche Eckpunkte
Als erstes Bundesland treibt Bremen die Einführung der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte voran. Grundlage sind Urteile des EuGH (2019) und des Bundesarbeitsgerichts (2022), die eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorschreiben.

Der Personalrat Schulen (PR S) wollte den Prozess beschleunigen und beantragte im Sommer 2024, die Arbeitszeiterfassung (AZE) für Lehrkräfte bereits ab Februar 2025 verpflichtend und ab August 2025 flächendeckend einzuführen. Die Schulbehörde lehnte den Antrag ab, weil die technische Umsetzung so kurzfristig nicht möglich war.

Rechtliche Lage
In dem personalvertretungsrechtlich dann folgenden Einigungsstellenverfahren bekam der Personalrat Schulen recht; die Einigungsstelle verpflichtete das Kinder- und Bildungsressort mit Beschluss vom 6. Februar 2025 zur Umsetzung. Der Bremer Senat nutzte daraufhin sein Letztentscheidungsrecht und hob diesen Beschluss am 1. April 2025 auf. Ende Mai 2025 beauftragte der Senat das Bildungsressort, einen Pilotversuch zur AZE vorzubereiten, der zum Schuljahr 2026/27 starten soll.

Im Februar 2025 stellte der PR S beim Verwaltungsgericht Bremen einen Antrag festzustellen, dass der Senat kein Letztentscheidungsrecht habe. Das Verwaltungsgericht Bremen lehnte diesen Antrag am 14. Mai 2025 ab und bestätigte die Zuständigkeit des Senats. Die PR S hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das OVG bestätigte am Mittwoch (7. Januar 2026) in wesentlichen Punkten das Letztentscheidungsrecht des Senats. Gegen eine OVG-Entscheidung wären weitere Rechtsmittel möglich. Ob diese eingelegt werden, kann erst nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung entschieden werden.

Ausblick
Bremen startet den Pilotversuch zur Arbeitszeiterfassung gemeinsam mit der Deutschen Telekomstiftung; technisch kooperiert die Bildungsbehörde für die Pilotphase mit Untis. Die ausgewählten Pilotschulen — auch aus Bremerhaven — bilden einen Querschnitt der Schullandschaft ab.

Der Senator für Kinder und Bildung will den Piloten transparent und partizipativ gestalten: Lehrkräfte, Schulleitungen und Interessenvertretungen werden eng eingebunden, Tests in der Pilotphase sollen praktische Erfahrungen liefern und Lösungen entwickeln, die unterschiedliche Schulformen berücksichtigen und übertragbar auf andere Länder sind. Ergebnisse und Zwischenstände berichtet der SKB regelmäßig in einem Soundingboard, an dem auch andere Bundesländer teilnehmen. Die Resonanz ist groß und überwiegend positiv. Ziel bleibt ein praxisorientiertes System zur Arbeitszeiterfassung, das Arbeitsschutz und Flexibilität in Einklang bringt.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Patricia Brandt, Pressesprecherin beim Senator für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: patricia.brandt@bildung.bremen.de