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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Geflügelpestausbruch im Landkreis Oldenburg

Bremen richtet Überwachungszone ein

30.01.2026

Im Landkreis Oldenburg wurde in der Gemeinde Ganderkesee am 28. Januar 2026 ein Fall von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest/Vogelgrippe) H5N1 in einem Putenmastbetrieb nachgewiesen. Daraufhin muss im Umkreis von zehn Kilometern um den Betrieb eine Überwachungszone eingerichtet werden, die in die Stadtgemeinde Bremen hineinreicht: Diese ist ab dem 31. Januar 2026 in Kraft.

Die Überwachungszone erstreckt sich auf die Stadtteile Werderland, Industriehäfen, Seehausen, Neustädter Hafen, Strom, Sodenmatt sowie auf Teile der Stadtteile Vegesack, Grohn, St. Magnus, Burg Gramke, Oslebshausen, Rablingshausen, Woltmershausen, Mittelshuchting und Kirchhuchting.
Eine interaktive Karte ist unter diesem Link einsehbar

In der Zone gelten die folgenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen:

  • Das empfängliche Geflügel ist aufzustallen. Ein Kontakt zu Wildvögeln ist unbedingt zu unterbinden.
  • Personen, die in der Überwachungszone Geflügel halten, haben dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts sowie die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen.
  • Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
  • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.
  • Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
  • Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.

Die Allgemeinverfügung und weitere Vorkehrungen, die zu treffen sind, finden Geflügelhalterinnen und -halter auf der Homepage des LMTVet (www.lmtvet.bremen.de/tiere/tierseuchen). Dort finden weniger erfahrene Geflügelhalterinnen und -halter auch Hinweise zu den Krankheitssymptomen. Wenn entsprechende Beobachtungen gemacht werden, muss der Veterinärdienst unverzüglich unter der Telefonnummer (0421) 361 15803 verständigt werden.
Betroffen sind in der Überwachungszone rund 55 Hobbyhalterinnen und -halter mit rund 650 Stück Geflügel.

Der LMTVet bittet alle Geflügelhalterinnen und -halter in Bremen und Bremerhaven achtsam zu sein und die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um Ausbrüche im Land Bremen zu verhindern. Tritt die Geflügelpest in Haustierbeständen auf, so müssen alle Tiere eines Bestandes getötet werden. Vogelgrippeviren treten bereits seit 2021 vermehrt im Wildvogelbestand auf, daher ist es weiterhin wichtig einen Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden, um den eigenen oder andere Geflügelbestände nicht zu gefährden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de