Sie sind hier:

Die Senatorin für Inneres und Sport

Glücksspiel erst ab 21

Senatorin Högl fordert besseren Schutz für junge Menschen auch im Netz

13.03.2026

Wer in Bremen eine Spielhalle betreten will, muss mindestens 21 Jahre alt sein. Doch wer abends auf dem Sofa sein Smartphone zückt, kann schon mit 18 Jahren ungehindert online zocken – oft mit nur wenigen Klicks. Diese Lücke will Innensenatorin Dr. Eva Högl schließen.

Innensenatorin Dr. Eva Högl: "Wer junge Menschen vor Glücksspielsucht schützen will, darf nicht bei der Eingangstür einer Spielhalle aufhören. Wenn wir Spielhallen aus guten Gründen erst ab 21 Jahren erlauben, muss dieser Schutz auch im Internet gelten."

Dass der Handlungsbedarf dringend ist, zeigen Erkenntnisse aus der Forschung: In einer aktuellen Bevölkerungsbefragung (Glücksspiel-Survey 2025) bestätigt sich erneut, dass die Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen besonders gefährdet ist, glücksspielbezogene Probleme zu entwickeln. Kein Zufall – denn im Jugend- und frühen Erwachsenenalter ist das Belohnungssystem im Gehirn bereits voll aktiv, während die Impulskontrolle noch reift. Eine Phase, in der Suchtverhalten somit besonders leicht Fuß fasst. "Deshalb brauchen wir hier ein höheres Schutzniveau. Glücksspiel darf kein Türöffner für Schulden und Sucht sein – schon gar nicht für junge Menschen, die sich noch in einer besonders sensiblen Lebensphase befinden", sagt Senatorin Dr. Högl.

Bremen hatte bereits 2022 strengere Regeln eingeführt: Neben der Anhebung des Mindestalters auf 21 Jahre wurde auch der Mindestabstand zwischen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen von 250 auf 500 Meter erhöht. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Verfügbarkeiten zu reduzieren und insbesondere junge Menschen vor problematischem Glücksspiel zu schützen.

Innensenatorin Dr. Högl wird sich deshalb im Rahmen der laufenden Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages gegenüber den anderen Bundesländern dafür einsetzen, dass das Mindestalter für Online-Glücksspiel bundesweit von 18 auf 21 Jahre angehoben wird.

Seit Juli 2022 überwacht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) das Online-Glücksspiel bundesweit – die Altersgrenze von 18 Jahren gilt damit für alle Länder gleichermaßen. Spielhallen, Casinos und Wettbüros hingegen reguliert jedes Bundesland selbst. Bremen hat diesen Spielraum konsequent genutzt und das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben – als bislang einziges Bundesland.

Ansprechpartner für die Medien:
René Möller, Pressesprecher bei der Senatorin für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rene.moeller@inneres.bremen.de