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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Die Stärkung der Digitalen Souveränität ist unverzichtbar

Vorstellung des achten Jahresberichtes zum Datenschutz

16.03.2026

Im Rahmen der Vorstellung des achten Jahresberichtes seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung wirbt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit dafür, die Digitale Souveränität im Land Bremen weiter zu stärken.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Timo Utermark:"Digitale Souveränität gewinnt dafür, personenbezogene Daten effektiv zu schützen, eine immer größere Bedeutung. Die Nutzung von Clouddiensten, bei denen der Verbleib personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung nicht garantiert ist, bleibt ein ernstzunehmendes Problem."

Insgesamt wurden 765 Beschwerden im Jahr 2025 bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingereicht. Dies stellt eine Steigerung von 48 Prozent gegenüber dem Vorjahr dar. Dabei macht der Bereich der Videoüberwachung weiterhin einen großen Anteil mit 19 Prozent aus. Auch im Bereich der gemeldeten Datenschutzverletzungen gab es einen deutlichen Anstieg. Die Zahl stieg von 205 auf 260 im Berichtsjahr.

Die festgestellten Datenschutzverletzungen beziehen sich auf alle Bereiche. So haben im Bereich des Amtsgerichtes Bremen mehrere Bedienstete ihre beruflich eingerichteten Zugriffe auf das Melderegister genutzt, um nicht dienstlich veranlasste Abfragen zu tätigen. Gravierend war zudem ein Hackerangriff auf einen Krankenhauskonzern, der auch im Land Bremen Einrichtungen betreibt und durch den personenbezogene Daten von Patientinnen und Patienten, aber auch von Beschäftigten betroffen waren. Ferner kam es in Unternehmen häufiger dazu, dass Krankmeldungen von Beschäftigten nicht ordnungsgemäß verarbeitet worden sind, weil unberechtigte Personen Zugriff auf diese hatten, Krankmeldungen – teilweise einschließlich der Diagnosen – in Kalendern veröffentlicht wurden oder Krankmeldungen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wurden. Schließlich war es mehrfach im vergangenen Jahr der Fall, dass bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten nicht beide in die Veröffentlichung von Bildern der gemeinsamen Kinder in den sozialen Medien eingewilligt hatten und diese damit rechtswidrig war.

Neben der Aufsichtstätigkeit bildet auch im vergangenen Jahr die Anregung, förmliche Begleitung sowie Beratung in Bezug auf Rechtsetzungsvorhaben, wie das Bremische Polizeigesetz, wieder einen Teil der Aufgaben des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die ungenügende rechtliche Ausgestaltung der aufsichtsbehördlichen Zuständigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hinsichtlich der Staatsanwaltschaft Bremen stellt weiterhin ein schweres Defizit dar. Deshalb ist zu begrüßen, dass der Senat hier gegenüber der Bremischen Bürgerschaft im Berichtsjahr auf Drängen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zugesagt hat, eine entsprechende gesetzliche Regelung vorzubereiten.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Timo Utermark , Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Tel.: (0421) 361-18004, E-Mail: office@datenschutz.bremen.de