Im Rahmen der gemeinsamen Aktionstage gegen Schwarzarbeit haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gemeinsam mit Bediensteten der zuständigen kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden in den Ländern Bremen und Niedersachsen Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. Sie wurden dabei unter anderem von Bediensteten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, den Finanzämtern, der Gewerbeaufsicht, der Gewerbemeldestelle und der Sonderkommission Mindestentgelt unterstützt
Der Schwerpunkt der Prüfungen lag im Land Bremen diesmal im Friseurhandwerk und im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Das gemeinsame Ziel: Die gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Die Teilnehmenden der verschiedenen Behörden haben am 17. März 2026 insgesamt zehn Friseurgeschäfte und Barbershops im Land Bremen kontrolliert. Dabei wurden 22 Personen überprüft. Darüber hinaus wurde noch eine Baustelle im Land Bremen kontrolliert. Hier wurden 45 Personen überprüft.
Der Schwerpunkt der Überprüfungen der kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden lag darauf, ob alle handwerks- und gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Beschäftigten des Ordnungsamtes Bremen und des Magistrats Bremerhaven sowie die Gewerbemeldestelle überprüften die Einhaltung der Vorschriften der Handwerks- und Gewerbeordnung und stellten dort sechs mutmaßliche Verstöße fest. Hierbei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen die Handwerksrolleneintragung bei zulassungspflichtigen Handwerken fehlt oder eine notwendige Gewerbeanzeige unterblieben ist.
Für die Ausübung des Friseurhandwerks bedarf es eines Meistertitels oder einer angestellten Betriebsleitung, die dem Betrieb im gleichen Umfang zur Verfügung steht, wie eine Handwerksmeisterin oder ein Handwerksmeister als Inhaberin beziehungsweise Inhaber des Betriebes.
In drei Fällen erfolgte wegen des Verstoßes gegen die Vorschriften der Handwerksordnung die Schließung des Betriebes.
In drei weiteren Fällen besteht aufgrund der durchgeführten Kontrollen der Verdacht auf eine Scheinselbstständigkeit der Betriebsleitung. Diese werden einer Nachkontrolle unterzogen.
Die Gewerbeaufsicht hat die Einhaltung des Arbeitsschutzes in den Friseurbetrieben, Barbershops und auf den Baustellen kontrolliert und dabei keine Mängel im Bereich des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung festgestellt.
Die Einsatzkräfte des Zolls prüften unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.
In drei Fällen wurden dabei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel eingeleitet. Zudem erfolgte in einem Fall die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Pflichtverletzung gegen Duldungs-/Mitwirkungspflichten.
Neben den bereits eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ergaben sich während der Prüfmaßnahmen ebenfalls insgesamt 14 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. So bedarf es in drei Fällen der weiteren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde und in drei Fällen, ob Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht korrekt abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich zwei Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und vier Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Zudem wurden weitere zwei Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße wie etwa Ausweismitführungspflichten festgestellt.
Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet sowie zu Unrecht bezogene Sozialleistungen zurückgefordert.
Finanzsenator Björn Fecker: "Wir gehen gemeinsam konsequent gegen die Schattenwirtschaft vor, um ein deutliches Zeichen für den fairen Wettbewerb und faire Arbeitsbedingungen zu setzen. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Sie beeinträchtigt die Wettbewerbschancen von gesetzestreuen Unternehmen, führt zu Verlusten bei den Sozialkassen und vernichtet sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Dem Fiskus gehen dadurch erhebliche Einnahmen verloren, die damit für viele öffentliche Aufgaben in unserem Gemeinwesen fehlen."
Innensenatorin Dr. Eva Högl: "Schwarzarbeit untergräbt die Rechtsordnung und schadet ehrlichen Betrieben. Mit gemeinsamen Aktionstagen wie diesem setzen wir ein klares Zeichen gegen organisierte Formen von illegaler Beschäftigung. Nur durch konsequente Kontrollen schützen wir sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die vielen Unternehmen in unserer Stadt, die sich an die Regeln halten."
Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII der Generalzolldirektion: "Aktionstage wie dieser zeigen: Unser gemeinsames Vorgehen im Sinne einer engen Zusammenarbeit wirkt. Gemeinsame Prüfungen bündeln Expertise und Ressourcen. Damit decken wir komplexe kriminelle Strukturen schneller auf und zerschlagen diese. Dies macht deutlich, dass wir entschieden für Gerechtigkeit eintreten und Schattenwirtschaft bekämpfen. Solche gemeinsamen Einsätze entfalten zudem eine starke Präventivwirkung. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Kräften, die heute im Einsatz waren und damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit geleistet haben."
Die Aktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit werden im Land Bremen seit 2015 zweimal jährlich durchgeführt und werden gemeinsam vom Senator für Finanzen, der Senatorin für Inneres und der Generalzolldirektion koordiniert.
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