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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Platzzahlbegrenzung wird ausgeweitet

Neue Regelung soll mehr Kurzzeitpflegeplätze ermöglichen

26.05.2026

Der Senat hat heute (26. Mai 2026) der Ausweitung der bestehenden Platzzahlbegrenzung in stationären Pflegeeinrichtungen von 80 auf 120 Langzeitpflegeplätzen zugestimmt. Die Änderung geht zurück auf einen Beschluss der Senatskommission Sozialleistungen. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz wird die Neufassung der Regelung in der Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz bis zum Sommer 2026 erlassen.

Ziel der Änderung: Im Land Bremen sollen mehr neue Kurzzeitpflegeplätze entstehen, ohne fachliche Standards abzusenken oder der quartiersnahen Pflege entgegenzuwirken. Bisher konnten neue Einrichtungen über 80 Langzeitpflegeplätze hinaus zusätzlich 40 Kurzzeitpflegeplätze schaffen. Diese Regelung konnte von den Trägern nicht wirtschaftlich umgesetzt werden und hat seine Wirkung verfehlt. Das sogenannte Fix-Flex-Modell, das Teil der anstehenden Änderungen ist, soll es Trägern ermöglichen, zukünftig Kurzzeitpflegeplätze erfolgreich in ihren Einrichtungen zu integrieren. Dabei kann eine feste Anzahl an Langzeitpflegebetten flexibel als Kurzzeitpflegeplatz (10:1) angeboten werden.

Der Senat setzt damit weiterhin auf das Konzept "Pflege im Quartier" und kleine, überschaubare Einrichtungen vor Ort. Sie ermöglichen es Pflegebedürftigen, in der gewohnten Umgebung zu bleiben und von der Nähe zu Familie und Freunden zu profitieren.

Die Senatskommission Sozialleistungen hatte sich zudem gegen die Abschaffung von Platzzahlgrenzen ausgesprochen, die Trägern zwar weitere wirtschaftliche Chancen eröffnet hätte, aber gleichzeitig Risiken bedeutet. Neue Großeinrichtungen lassen sich kaum baulich oder teilhabeorientiert in bestehende Wohngebiete integrieren. Auch sind Großeinrichtungen häufiger von Qualitätsmängeln betroffen, als kleinere Einrichtungen. Aufgrund des Fachkräftemangels in der Pflege könnte es für bestehende aber auch neue Einrichtungen und auch ambulante Pflegedienste in den Quartieren problematisch werden, ausreichend benötigtes Personal anzustellen. Hierdurch wäre ein wirtschaftlicher Betrieb gegebenenfalls unmöglich und ein Abbau von Pflegeplätzen die Folge.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de

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