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Der Senator für Finanzen

Senat genehmigt Bremerhavener Doppel-Etat 2026/27

Erhebliche Risiken erfordern weitere Anstrengungen zur Haushaltssanierung

30.06.2026

Der Senat hat heute (30. Juni 2026) die Haushaltssatzungen 2026/27 der Stadtgemeinde Bremerhaven genehmigt. Formal halten die Haushalte die landesverfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse ein. Gleichwohl weist der Doppel-Etat erhebliche Risiken auf, die weitere Anstrengungen zur Haushaltssanierung erforderlich machen.

So werden zwar die im erst im Dezember 2025 zwischen dem Senator für Finanzen und der Stadtkämmerei vereinbarten Sanierungskonzept vereinbarte Obergrenze der Fehlbeträge und die Höhe der Kassenkredite eingehalten, bei den Personalausgaben für die Kernverwaltung verstößt die Seestadt aber gegen das Sanierungskonzept. In diesem Bereich müssen noch wirksame Sparmaßnahmen umgesetzt werden. Außerdem muss Bremerhaven finanzielle Vorkehrungen treffen, um die Auswirkungen der jüngsten Mai-Steuerschätzung aufzufangen. Demnach fallen die Steuereinnahmen um gut zehn Millionen Euro geringer aus, als noch bei der Herbst-Steuerschätzung 2025 geschätzt wurde. Unterm Strich sind Bemühungen zur Bremerhavener Haushaltskonsolidierung erkennbar, diese werden aber voraussichtlich ohne weitere Maßnahmen nicht ausreichen.

Nach dem Konjunkturbereinigungsverfahren beträgt die strukturelle Nettokreditaufnahme null. Damit wird die Schuldenbremse durch Bremerhaven rechnerisch eingehalten. Das ist wichtig, damit das Land und seine beiden Stadtgemeinden die Verpflichtungen des Sanierungshilfegesetzes einhalten. Das ist die Voraussetzung, damit der Stadtstaat die Sanierungshilfen des Bundes in Höhe von 400 Millionen Euro jährlich erhält.

Während die veranschlagten bereinigten Einnahmen des Doppel-Haushalts (2026: 993,9 Millionen Euro; 2027: 1,02 Milliarden Euro) gegenüber dem Anschlag 2025 (921 Millionen Euro) steigen, sinken die veranschlagten bereinigten Ausgaben (2026: 964,5; 2027: 981,9 Millionen Euro) gegenüber dem Anschlag 2025 (1,03 Milliarden Euro). Allerdings wird beispielsweise ein Teil der regulär geplanten Investitionsausgaben in Höhe von 22,1 Millionen Euro beziehungsweise 23 Millionen Euro in eine Finanzierung über das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) verschoben. Rechnet man diese Verschiebung heraus, wird deutlich, dass das Haushaltssicherungskonzept die strukturellen Sanierungsmaßnahmen der Höhe nach lediglich fortschreibt, aber keine zusätzlichen Maßnahmen erbringt. Die durch LuKIFG zur Verfügung stehenden Mittel sind zeitlich und betragsmäßig begrenzt und bewahren die Seestadt nicht vor dringend erforderlichen strukturellen Sanierungsmaßnahmen insbesondere bei der Stellenentwicklung, wie es in der Senatsvorlage heißt. Derzeit bestehen begründete Zweifel, ob das beschlossene Sanierungskonzept eingehalten wird.

Der Stellenplan sieht mit rund 5.457 beziehungsweise 5.480 Stellen einen Anstieg gegenüber 2025 um rund 107 beziehungsweise 22 Stellen vor. Bedenklich ist die in 2026 hohe Steigerungsrate der Personalausgaben von 7,8 Prozent in der Kernverwaltung ohne Polizei und Schulen (die Personalausgaben in diesem Bereich werden vom Land erstattet). Dies auch deshalb, weil Bremerhaven bereits mit einer globalen Minderausgabe von 8,9 beziehungsweise 13,1 Millionen Euro plant, die im Haushaltsvollzug noch eingespart werden muss. Diese Einsparung soll nach den Plänen der Seestadt durch eine verzögerte Wiederbesetzung von Stellen und den Abbau von 100 Stellen erbracht werden. Um das zu gewährleisten, setzt der Magistrat eine Kommission für die Personalbedarfsermittlung und -planung ein. Der Magistrat hat zugesagt, die Ist-Daten zum Beschäftigungsvolumen quartalsweise für eine Erfolgsmessung vorzulegen. Mit Blick auf das bereits fortgeschrittene Haushaltsjahr 2026 und den weiten zeitlichen Horizont bei Personaleinsparungen über Fluktuation ist diese Konsolidierungsmaßnahme im Personalbereich mit einem erheblichen Risiko behaftet. Insofern bleiben Zweifel, inwiefern die Stadt Bremerhaven die Vorgaben des Sanierungskonzeptes vollständig umsetzen wird. Hier wird künftig eine deutlich engmaschigere Begleitung des Umsetzungsfortschritts durch die kommunale Finanzaufsicht vorgesehen. Falls die erwartete Wirkung in 2026 nicht eintritt, können quotale Kürzungen im Personalbereich nicht ausgeschlossen werden.

Risikobehaftet sind nicht zuletzt auch die Sozialausgaben. Zwar ist mit 279,6 beziehungsweise 283 Millionen Euro gegenüber dem Anschlag im Haushalt 2025 (252,5 Millionen Euro) ein deutlicher Anstieg veranschlagt. Die Anschlagswerte 2026/27 liegen allerdings unter den 2025 tatsächlich erfolgten Sozialausgaben in Höhe von 284 Millionen Euro.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de

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